Mahmut Erdem / Rechtsanwalt
Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass die alevitischen und demokratischen Institutionen in Deutschland und Europa bis heute keine ausreichenden juristischen Schritte gegen diese Mörder unternommen haben.
Bislang wurden bei der Bundesanwaltschaft lediglich drei Strafanzeigen gegen diese Täter erstattet. Obwohl in Deutschland Hunderttausende Aleviten leben und über eine starke Organisationsstruktur verfügen, ist es äußerst bedenklich, dass bis zum Jahr 2019 nur drei Strafanzeigen gegen diese Mörder beim Generalbundesanwalt eingereicht wurden.
Die letzte dieser Strafanzeigen habe ich im Jahr 2019 im Namen von Yeter Gültekin und im Namen der Alevitischen Föderation erstattet. Weder davor noch danach wurde eine weitere Strafanzeige gegen diese Mörder gestellt.
Unser grundlegendes Ziel war es, die Aburteilung dieser Mörder in Deutschland zu erwirken, selbst wenn seit der Tat bereits 33 Jahre vergangen sind.
Es war zu keinem Zeitpunkt realistisch zu erwarten, dass die Justiz in der Türkei in diesem Fall für Gerechtigkeit sorgen würde. Das wussten sowohl die alevitischen Institutionen als auch die demokratische Öffentlichkeit und die Intellektuellen.
Dies ist kein Problem, das erst mit der AKP-Regierung begann; auch vor der AKP war die Erwartung eines fairen Verfahrens in diesem Fall nicht realistisch.
Aus diesem Grund muss der Kampf auf internationaler Ebene – im Rahmen des deutschen und niederländischen Strafrechts – in Deutschland geführt werden. Dies kann jedoch nur durch einen koordinierten politischen und rechtlichen Kampf von Einzelpersonen (Juristen, Abgeordneten, Intellektuellen…) und Institutionen gelingen.