Von: Avrupa Demokrat
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Ko-Vorsitzenden des KCDK-E, Yüksel Koç, Anklage wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ erhoben. In der beim Oberlandesgericht Hamburg eingereichten Anklageschrift werden Koçs demokratische zivilgesellschaftliche Arbeit und seine Presseaktivitäten in Europa zum Gegenstand der Beschuldigung gemacht.
Die Bundesanwaltschaft hat am 6. August 2026 beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg Anklage gegen den türkischen Staatsbürger Yüksel Koç erhoben. Die Bundesanwaltschaft wirft Koç vor, gemäß den Paragraphen 129a und 129b des deutschen Strafgesetzbuches „Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ zu sein.
In der zugestellten Anklageschrift dient Koçs Tätigkeit als Ko-Vorsitzender des Kongresses der demokratischen Gesellschaft der Kurdinnen und Kurden in Europa (KCDK-E) zwischen Juni 2016 und Juli 2023 als Begründung für die Vorwürfe. In der Anklage wird angeführt, dass Koç an der Koordination von Propaganda, Öffentlichkeitsarbeit, Massenaktionen und Demonstrationen beteiligt war, öffentliche Reden hielt und mit Presseinstitutionen zusammenarbeitete.
POLITISCHE ARBEIT WIRD ALS STRAFTAT GEWERTET
Yüksel Koç, der für seine langjährigen politischen Aktivitäten in kurdischen Institutionen bekannt ist, war am 20. Mai 2025 festgenommen und inhaftiert worden. Nachdem der Haftbefehl am 1. August 2025 durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) außer Vollzug gesetzt worden war, wurde er auf Antrag der Bundesanwaltschaft am 7. Mai 2026 vollständig aufgehoben.
Während der Druck des deutschen Staates auf kurdische Politiker und Institutionenleiter durch Ermittlungen und Prozesse im Rahmen des Paragraphen 129b anhält, wird erwartet, dass das Verfahren gegen Koç in der kommenden Zeit in Hamburg verhandelt wird.