Der Direktor des Hamburger Instituts für Sozialforschung, an dem ich 1988 meine Arbeit aufnahm, teilte einst eine Beobachtung mit mir. Er besuchte mit seinem fünf- oder sechsjährigen Sohn ein Museum. Dort war ein abgetrennter Kopf ausgestellt, an dem noch die getrocknete Kopfhaut haftete. Das Kind erblickte den abgetrennten Kopf und wandte den Blick sofort ab. Der Vater fand diese Reaktion bemerkenswert und ließ sein Kind noch drei- oder viermal an derselben Stelle vorbeigehen. Und jedes Mal wendete das Kind den Kopf in eine andere Richtung.
Diese Geschichte verdeutlicht uns die Art und Weise der Beziehung, die nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Intellektuellen dieses Landes mit den Codes des Staates pflegen.
Das Dokument D-97, das ich letzte Woche veröffentlicht habe, stieß auf reges Interesse. Die Sprache des Dokuments war unmissverständlich, klar und bedurfte keinerlei Interpretation. Es ging daraus hervor, dass bei der Aufnahme von Schülern in Militärschulen gemäß der D-97-Richtlinie die rassische Herkunft der Bewerber untersucht wurde. Der Nationale Verteidigungsminister verlangte, diese rassistische Politik unter Verschluss zu halten.
In der Tat ist es eine durch Hunderte von Dokumenten und Informationen hinreißend offengelegte und hinlänglich bekannte Tatsache, dass in der Türkei ein Staat gegründet wurde, der nicht auf der Staatsbürgerschaft, sondern auf der rassischen, ethnischen und religiösen Herkunft basiert. Für diejenigen, die sich daran erinnern, dass die Zeitung AGOS im Jahr 2013 ein Geheirmschreiben aufdeckte, demzufolge Griechen der Code 1, Armeniern der Code 2 und Juden der Code 3 zugewiesen wurde, oder für jene, die auch nur einige der monumentalen Studien über die rassistisch-diskriminierenden Praktiken in den Anfangsjahren der Republik kennen, gab es hierbei keine neue Erkenntnis. D-97 bestätigte lediglich das bereits Bekannte, mehr nicht.
Dennoch erhielt ich seltsame Reaktionen auf meinen Artikel. Sieht man von den Ad-hominem-Angriffen, also den Attacken gegen meine Person, einmal ab, musste ich schmunzeln, als ich Kritiken hörte wie: „Man kann nicht anhand eines einzigen Dokuments eine Rassismus-Behauptung aufstellen“ oder „Man sollte diese Angelegenheiten nicht ausgehend von einem einzelnen Dokument boulevardisieren“. Ich musste unwillkürlich an das fünf- oder sechsjährige Kind des Direktors denken.
Ich fragte mich: Warum verspüren wir eigentlich das Bedürfnis, den Kopf wegzudrehen? Es gibt Dutzende von Gründen, eine uns direkt vor Augen geführte Realität nicht wahrhaben zu wollen, sie schlichtweg zu „negieren“. Doch der wohl wichtigste Grund ist das Bedürfnis, die frühe Republik ausschließlich durch das Prisma des Befreiungskrieges zu betrachten und stolz auf sie zu sein.
Diese Sichtweise, die sich allem aus der Perspektive des Befreiungskampfes nähert, weigert sich, die Gründungsperspektive des Landes zu sehen und zu verstehen. Denn die Gründungsphilosophie basierte auf dem Fundament des Rassismus, und daran gibt es nichts, worauf man stolz sein könnte. Genau so, wie es der Nationale Verteidigungsminister im Jahr 1942 vorschlug, ist das Verbergen und Negieren – mithin das Wegdrehen des Kopfes – der vermeintlich passendste Weg.
D-97 und der kulturelle Gründungscode
Wir können den Brief von 1942 als das wichtigste Indiz für den „Geist“ oder die kulturellen Codes der auf rassischer Basis gegründeten Republik Türkei lesen. Dies ist ein perfider Rassismus, dem es gar an Mut fehlt, zu den eigenen Taten zu stehen. Hier waltet eine bösartig-maligne Vernunft, die Hinterlist, verdeckte Intrigen und Verschlagenheit fälschlicherweise für kluges Handeln hält…
Man kann sagen, dass sich das türkische Apartheidregime durch diese Eigenschaft von den Beispielen in Südafrika und Israel unterscheidet.
Tatsächlich stehen wir hier vor einer überaus fatalen Situation. Denn diese Codes bestimmen keineswegs nur das Verhalten der herrschenden Eliten und der Staatsgewalt. Viel erschreckender ist, dass diese Codes als kulturelle Normen in sämtliche Adern der Gesellschaft eingesickert und zu einem alltäglichen, vermeintlich normalen Bestandteil unseres Verhaltens geworden sind. Das moralische Grundproblem liegt hierbei nicht darin, dass man versucht, andere zu täuschen – wie vom Minister vorgeschlagen –, sondern darin, dass man sich der eigenen Selbsttäuschung nicht einmal bewusst ist. Der moralische Verfall, den diese Selbsttäuschung parat hält, ist verheerend. Doch die Geschichte, die ich erzählen möchte, ist noch nicht zu Ende.
Die Dokumente von 1945¹
Eines der prägnantesten Symbole dieser Kultur des Verbergens und Verschweigens ist das Republikarchiv. Es beherbergt so gut wie keine ernstzunehmenden Dokumente zu kritischen Themen. Dass es beispielsweise zu Seyit Rıza nur etwa 18 und zu Şeyh Sait lediglich rund 10 Dokumente gibt, gleicht einem schlechten Witz.
Es ist bemerkenswert, dass neuerdings begonnen wurde, dem Republikarchiv einige neue Dokumente hinzuzufügen, darunter auch jenes, das ich oben erwähnt habe. An dieser Stelle möchte ich denjenigen danken, die diese Initiative ergriffen haben.

Taner Akçam schrieb: Dokumente und Staatsgesetze von 1942-1945
Einige dieser neuen Dokumente betreffen den Schriftverkehr zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Generalstabschef. In einem Schreiben vom 11. September 1945 an den Generalstab erklärt derselbe Verteidigungsminister, man habe „aus Zeitungs- und Rundfunkannoncen vernommen, dass in diesem Jahr Schüler ungeachtet von Rasse und Konfession in die Kriegsschule aufgenommen werden“. Nach Ansicht des Ministers besitze dies „einen Charakter, der die seit Jahren praktizierten Richtlinien abändert“. Was vielleicht noch schwerer wiegt: Der Minister hatte keine Kenntnis von der Lage, und es wurde ihm keinerlei Information vorab erteilt. Er fordert daher Aufklärung vom Generalstab.
Zwei Tage später lässt der Generalstabschef Kâzım Orbay eine höchst interessante Antwort folgen. Orbay führt aus, dass die Angelegenheit nicht auf einer Gesetzesänderung beruhe. Der Ministerpräsident habe das Thema während einer Unterredung mündlich zur Sprache gebracht, und nachdem der Staatspräsident dies ebenfalls für gut befunden habe, sei dieser erläuternde Zusatz in den Ausschreibungstext aufgenommen worden. Kurz gesagt: „Der Ministerpräsident hat es gesagt, der Staatspräsident hat es abgesegnet, und wir haben es der Anzeige hinzugefügt.“ Es liegt eine skurrile Situation vor.
Mehr noch: Kâzım Orbay betont, dass die Richtlinie der Kriegsschule ohnehin keine Bestimmung vorsehe, die eine Diskriminierung nach Rasse oder Konfession vorschreibe; die Formulierung in der Anzeige bezwecke lediglich, dies klarzustellen. Aus diesen Dokumenten wird zudem ersichtlich, dass zu einem derart gewichtigen Thema keinerlei ernsthafte Debatte geführt wurde.

Taner Akçam schrieb: Dokumente und Staatsgesetze von 1942-1945
Die Zeitungsannoncen änderten sich
Tatsächlich tauchten in den Zeitungen jener Tage Anzeigen und Meldungen auf, wonach fortan auch Minderheiten in die Kriegsschulen aufgenommen würden. Der Ministerpräsident Şükrü Saraçoğlu bestätigte am 6. September 1945 auf Fragen von Journalisten die Information, dass Bürger, die Minderheiten angehören, in die Kriegsschulen aufgenommen werden. Auf die Frage, ob sich dies auch auf andere Berufe erstrecke, antwortete er, dies sei nicht notwendig, da in anderen Berufen ohnehin keine Beschränkungen bestünden.
Die Antwort des Ministers entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Es ist bekannt, dass bis zur kosmetischen Änderung des Beamtengesetzes im Jahr 1965 bei der Einstellung von Beamten in die zivile und militärische Bürokratie die Bedingung galt, „Türke“ zu sein – nicht bloß Staatsbürger. Interessierte können hierzu einen Blick auf die Zeitungsanzeigen der Epoche werfen.
Muss ich Şükrü Saraçoğlu überhaupt noch vorstellen? Er ist jene Person, die im August 1942 das Programm seiner Regierung mit den Worten vorstellte: „Wir sind Türken, wir sind Türkisten und wir werden immer Türkisten bleiben. Das Türkentum ist für uns ebenso eine Frage des Blutes wie… eine Frage des Gewissens und der Kultur… Was wir wollen, ist einzig die Vorherrschaft der türkischen Nation.“ Er war es auch, der im November 1942 die rassistische Vermögenssteuer (Varlık Vergisi) mit den Worten anpries: „Dieses Gesetz… ist ein Gesetz der Revolution.“ Seiner Ansicht nach stellte die Vermögenssteuer „eine Gelegenheit dar, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.“ Denn laut dem Minister würde das Gesetz jene Ausländer eliminieren, die den Markt beherrschten, und den türkischen Markt in die Hände der Türken übergeben.
Wie unschwer zu erkennen ist, betrachtete der Minister Bürger, die nicht der türkischen Rasse angehörten, als „Ausländer“. Später, während der Amtszeit des linken Ecevit, sollte auch die Justiz Urteile fällen, die Christen und Juden als Ausländer einstuften. Das noch heute gültige Grundbuchgesetz von 1934 betrachtet einen Teil der Bürger dieses Landes weiterhin als „Ausländer“.
Was geschah letztendlich? Nach 1946 wurde – sieht man von der Ausnahme im Jahr 1950 ab (wo noch immer die Bedingung galt, Türke zu sein) – die Aufnahmebedingung für die Kriegsschulen in „türkischer Staatsbürger sein“ abgeändert. Diese Modifikation verdeutlicht uns, dass der Begriff „Türke sein“, wie er seit den 1923er Jahren in Gesetzen und Dekreten Verwendung fand, differenziert vom Begriff „türkischer Staatsbürger sein“ gebraucht wurde und dass die herrschenden Eliten diese Wahl bewusst trafen. Aus diesem Grund hieß es in den Zeitungsanzeigen für Einstellungen im öffentlichen Dienst bis in die 1950er und 60er Jahre hinein stets „Türke sein“ und eben nicht „türkischer Staatsbürger sein“.
Wie bereits erwähnt: Die Formulierungen „türkische Rasse“ oder „Türke sein“ in den Anzeigen änderten sich, doch substanziell änderte sich nichts. Die D-97-Richtlinie blieb unangetastet an Ort und Stelle, weshalb trotz der sprachlichen Anpassung bis zum heutigen Tage nicht eine einzige Person „ungeachtet von Rasse und Konfession“ in die Kriegsschulen aufgenommen wurde – und solange das gegenwärtige System unangetastet bleibt, wird dies auch so bleiben…
Was bedeutet all das nun?
Man wird mich fragen, welche Bedeutung dem, was ich hier schreibe, im Staub und Rauch des großen Angriffs und der Offensive gegen die CHP überhaupt zukommt. Als Akademiker könnte ich mich hinter dem Argument verschanzen, die Freiheit zu besitzen, auch über unzeitgemäße, nicht tagesaktuelle Themen zu schreiben. Doch das werde ich nicht tun. Denn die Debatten, die derzeit rund um die rechtswidrigen Angriffe auf die CHP geführt werden, erinnern mich abermals an das fünf- oder sechsjährige Kind des Direktors.
Das große Thema inmitten der aktuellen Politik – sozusagen der sprichwörtliche Elefant im Raum – sind die Gründungscodes der Republik Türkei. D-97 ist nur einer davon. Jeder weiß das, doch man zieht es vor, so zu tun, als wüsste man es nicht. Alle ziehen es vor, sich selbst zu belügen und sich selbst zu täuschen, ganz im Stile des Nationalen Verteidigungsministers von 1942.
In der Politik hat sich eine bemerkenswerte Lagerbildung herauskristallisiert: Auf der einen Seite stehen Bahçeli und Erdoğan, die Öcalan als „Gründervater“ (Kurucu Önder) titulieren. Damit Öcalan jedoch ein „Gründervater“ sein kann, müssten sich die „Gründungscodes“ dieses Landes ändern. Hierfür wiederum ist eine Verfassungsänderung zwingend erforderlich. Für eine solche Änderung fehlt jedoch die notwendige Mehrheit. Aus diesem Grund wird die CHP mittels eines juristischen Putsches an Kemal Kılıçdaroğlu ausgeliefert. Man muss nicht sonderlich scharfsinning sein, um vorherzusehen, dass Kılıçdaroğlu sich der Koalition aus Bahçeli und Erdoğan anschließen wird. Wir wissen, dass diese Front das Ziel verfolgt, den Begriff des „türkischen Staatsbürgers“ in der Verfassung zu streichen und eine von ethnischer Herkunft unabhängige Definition der Staatsbürgerschaft zu etablieren.
Gegenüber jener Front, die Öcalan in den Rang eines „Gründervaters“ erheben möchte, stehen die „Soldaten von Mustafa Kemal“, die massiven antidemokratischen Angriffen ausgesetzt sind. Das ist nicht meine Formulierung, sondern einer der meistgerufenen Slogans auf den Fraktionssitzungen von Özgür Özel. Es wird nicht nur der Slogan „Wir sind die Soldaten von Mustafa Kemal“ skandiert, sondern es wird auch ein Marsch zum Anıtkabir organisiert. Es wirkt fast so, als würde man sich bei dem Führer, der die „Gründungscodes“ dieses Staates einst festlegte, über jene beschweren, die im Begriff sind, eben diese Gründungscodes abzuändern… Diese Kreise, die glauben, einen neuen Befreiungskrieg zu führen, wollen dies mit einem Kampf für die Demokratie verknüpfen.
Was die Angelegenheit jedoch vollends verkompliziert, ist die Frage, ob jene Front, die die kurdische Frage unter Zentrierung des Status von Öcalan lösen möchte, an das Thema herantreten wird wie bei der kosmetischen Regelung von 1945. Das heißt: Wird jetzt genau dasselbe geschehen wie damals, als man zwar die Formulierung „Türke sein“ durch „türkischer Staatsbürger sein“ ersetzte, D-97 jedoch unangetastet ließ? Wird die Formulierung „türkischer Staatsbürger sein“ nun der Bezeichnung „Bürger der Republik Türkei (T.C.)“ weichen, während D-97 abermals unberührt bleibt?
Vermag eigentlich jeder da draußen diese Skurrilität zu erkennen?
Ja, nennen wir es beim Namen: Der große Elefant im Raum ist die Kurdische Frage. Und ganz gleich, wie viele kosmetische Änderungen auch vorgenommen werden – mit den bestehenden „Gründungscodes“ des Staates, sprich solange D-97 und ähnliche Richtlinien fortbestehen, ist eine Lösung der kurdischen Frage unmöglich. Diese Realität wirft eine weitere Frage auf: Warum nimmt Özgür Özel, der großem Unrecht ausgesetzt ist und völlig zu Recht von sich behauptet, einen Kampf für die Demokratie zu führen, der Gegenseite die kurdische Karte nicht aus der Hand? Warum vermag er dies nicht?
Warum sagen das Duo Bahçeli-Erdoğan, die die kurdische Frage lösen wollen, nicht offen, dass ihr Vorhaben in der Änderung der Gründungscodes – sprich in der Abschaffung der D-97-Richtlinie – besteht? Warum vermögen sie es nicht auszusprechen? Und was noch schwerwiegender ist: Sie sehen und begreifen nicht, dass eine Änderung der Gründungscodes des Staates nur im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaates realisierbar ist.
Und vielleicht noch darüber hinaus: Wenn das Vorhaben, die Gründungscodes des Staates zu ändern, tatsächlich ernst gemeint ist, warum wird dann nicht realisiert, dass die Verknüpfung dieses Ziels mit der Wiederwahl Erdoğans – der seit 26 Jahren an der Macht ist und seinen Massenrückhalt weitgehend verloren hat – dem Beten für ein aussichtsloses Unterfangen gleicht?
Würde sich das Problem nicht weitaus leichter lösen lassen, wenn wir nicht wie das fünf- oder sechsjährige Kind den Kopf wegdrehen würden, sondern stattdessen offen ausgesprochen würde, dass der Kern der Angelegenheit in der Beseitigung von Richtlinien wie jener der D-97 besteht, und jeder seine Haltung entsprechend anpasste? Oder nähert man sich der Thematik auf dieselbe Weise wie im Jahr 1945? Frei nach dem Motto: „Bahçeli hat es gesagt, der Staatspräsident hat es abgesegnet, und wir haben es der Anzeige hinzugefügt.“
Die kurdische Frage lässt sich nicht lösen, solange die D-97-Richtlinien fortbestehen. Wenn die CHP in der kurdischen Frage nicht die Vorreiterrolle übernimmt und nicht klipp und klar sagt: „Ich werde die D-97-Richtlinien abschaffen“, wird sie angesichts des ihr widerfahrenden juristischen Unrechts die kurdische Unterstützung nicht ohne Weiteres mobilisieren können. Es ist ganz einfach, das Problem zu lösen: Es genügt, wenn wir den Kopf nicht wegdrehen und uns nicht selbst belügen!
¹ Ich danke Sait Çetinoğlu, der diese Dokumente mit mir geteilt hat.