Am 28. August 2025 soll der kurdische Aktivist Mehmet Çakas aus der JVA Uelzen in die Türkei abgeschoben werden und das trotz laufender Gerichtsverfahren in Deutschland und der akuten Gefahr politischer Verfolgung, Folter und verschärfter lebenslanger Haft in der Türkei.
Mit dieser E-Mailkampagne kannst Du Dich direkt bei den politisch Verantwortlichen in Niedersachsen für einen Abschiebestopp einsetzen.
So funktioniert’s:
- Wähle unten eine der vorbereiteten E-Mail-Vorlagen.
- Kopiere den Text, trage Deinen Namen und Deine E-Mailadresse ein.
- Sende die E-Mail an: poststelle@mi.niedersachsen.de
- Richte die E-Mail an: Niedersächsische Ministerin Daniela Behrens und Staatssekretär Stephan Manke.
Jede E-Mail erhöht den Druck auf die Entscheidungsträger:innen. Deine Stimme kann helfen, die Abschiebung zu stoppen und ein starkes Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Menschenrechten zu senden.
Version 1
Betreff: Dringender Appell: Abschiebung von Mehmet Çakas aussetzen
Sehr geehrte Frau Ministerin Behrens,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Manke,
nach aktuellem Kenntnisstand, der auf Auskünften der anwaltlichen Vertretung von Herrn Mehmet Çakas sowie auf einer aktuellen Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. beruht, ist für den 28. August 2025 die Abschiebung von Herrn Çakas aus der JVA Uelzen in die Türkei geplant. Die Situation wirft erhebliche rechtsstaatliche und menschenrechtliche Fragen auf, die ich Sie nachdrücklich bitte, ernsthaft zu prüfen.
Herr Çakas wurde 2023 von Italien an Deutschland ausgeliefert und im vergangenen Jahr wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt. In der Türkei drohen ihm nachweislich weitere Strafverfahren mit der Möglichkeit verschärfter lebenslanger Haftstrafen – unter Bedingungen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sein dürften. Die menschenrechtliche Lage für oppositionelle Kurd:innen ist gut dokumentiert und Anlass zur Sorge.
Besonders kritisch ist, dass die Abschiebung erfolgen soll, obwohl das Hauptsacheverfahren gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags noch nicht abgeschlossen ist und der Termin für die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Lüneburg auf den 8. September 2025 angesetzt wurde. Darüber hinaus ist ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Durchführung der Abschiebung vor diesen Entscheidungen könnte aus meiner Sicht das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzen und schwerwiegende völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Implikationen nach sich ziehen.
Zudem bestehen offene Fragen hinsichtlich der Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes, da Herr Çakas aus Italien ausgeliefert wurde. Auch wenn eine Zustimmung Italiens möglicherweise vorliegt, sollten die Umstände und rechtlichen Bewertungen dazu transparent geprüft werden.
Vor dem Hintergrund dieser schwerwiegenden Bedenken appelliere ich eindringlich an Sie, die Abschiebung von Herrn Mehmet Çakas auszusetzen, bis eine endgültige gerichtliche Klärung vorliegt. Dies wäre nicht nur ein gebotener Akt rechtsstaatlicher Zurückhaltung, sondern ein notwendiges Zeichen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten.
Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Version 2
Betreff: Menschenrechtliche Bedenken: Bitte setzen Sie sich für einen Abschiebestopp im Fall Mehmet Çakas ein
Sehr geehrte Frau Ministerin Behrens,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Manke,
ich wende mich heute mit einem dringenden Appell an Sie:
Dem kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas droht am 28. August 2025 die Abschiebung in die Türkei, direkt aus der JVA Uelzen, in der er derzeit eine Haftstrafe verbüßt. Trotz anhängiger Klage gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags und eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Abschiebung offenbar vorbereitet, ohne eine abschließende rechtliche Prüfung abzuwarten. Ein Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ist für den 8. September angesetzt, also anderthalb Wochen nach dem vorgesehenen Abschiebetermin.
Nach aktuellem Kenntnisstand, der auf Auskünften der anwaltlichen Vertretung von Mehmet Çakas sowie auf einer aktuellen Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. beruht, ergibt sich ein Gesamtbild, das aus rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Sicht hoch problematisch ist. Die vorliegenden Informationen umfassen den bisherigen Verfahrensverlauf, die anstehende Abschiebung, die Rolle der italienischen Behörden im Auslieferungsverfahren sowie die fehlende aufschiebende Wirkung der Klage gegen den BAMF-Bescheid.
Mehmet Çakas wurde in Deutschland aufgrund einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in der PKK inhaftiert. Vor dem Hintergrund der bekannten menschenrechtlichen Lage in der Türkei – insbesondere gegenüber kurdischen Oppositionellen – erscheint eine Abschiebung in sein Herkunftsland mit Blick auf § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention höchst problematisch. Es besteht begründeter Anlass zur Sorge, dass ihm dort ein unfaires Verfahren, politische Verfolgung oder gar Folter drohen könnten. Aktenkundig ist, dass gegen ihn in der Türkei Verfahren mit der Androhung verschärfter lebenslanger Haftstrafen laufen. Bereits damit wären die Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG erfüllt. Dennoch wurde sein Eilantrag vor dem VG Lüneburg abgewiesen, ohne dass diese Gefahr ernsthaft geprüft worden wäre.
Besonders kritisch ist, dass die geplante Abschiebung erfolgen soll, obwohl sowohl ein Hauptsacheverfahren gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags als auch ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht noch anhängig sind. Die Durchführung einer Abschiebung unter diesen Umständen wirft grundsätzliche Fragen hinsichtlich des effektiven Rechtsschutzes in unserem Rechtsstaat auf.
Zudem wurde Mehmet Çakas 2023 von Italien an Deutschland ausgeliefert. Nach dem völkerrechtlich verankerten Spezialitätsgrundsatz ist eine weitere Abschiebung nur mit Zustimmung des ausliefernden Staates zulässig. Diese Zustimmung scheint zwischenzeitlich eingeholt worden zu sein, doch auch hier bleiben wichtige Fragen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards offen.
Besorgniserregend ist nicht zuletzt, dass es sich hierbei offenbar nicht um einen Einzelfall handelt. Derzeit mehren sich Berichte über Abschiebungen politisch aktiver Personen – insbesondere kurdischer Herkunft – in die Türkei, wobei rechtsstaatliche Schutzmechanismen teils ausgehebelt oder unterlaufen werden. Diese Entwicklung sollte uns alle zum Nachdenken und Handeln veranlassen.
Ich bitte Sie daher eindringlich, sich für einen sofortigen Abschiebestopp im Fall Mehmet Çakas einzusetzen. Zudem appelliere ich an Sie, bei den zuständigen Stellen in Niedersachsen und auf Bundesebene auf größtmögliche Transparenz und die uneingeschränkte Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren zu drängen. Es wäre zudem wünschenswert, den Fall in die Beratungen Ihrer Fraktionen einzubringen, um parlamentarische Initiativen zu prüfen, die vergleichbare Entwicklungen künftig hinterfragen und rechtsstaatlich wirksam begrenzen können.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
E-Mailkampagne: Abschiebung von Mehmet Çakas stoppen – Civaka Azad