Von: Cumali Yağmur
In meinem vorherigen Artikel hatte ich dargelegt, dass Migranten in der Gesellschaft als eine „einzige Minderheit“ anerkannt werden sollten.
Dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, wird mittlerweile nicht mehr geleugnet. Doch trotz der Anerkennung dieser Tatsache gibt es immer noch Widerstand gegen die Umsetzung der rechtlichen und sozialen Gleichstellung von Migranten. Migrantische Minderheiten leben seit über einem halben Jahrhundert in der 5. oder 6. Generation mit der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland zusammen. Obwohl sie ihre staatsbürgerlichen Pflichten vollständig erfüllen, bleiben ihnen grundlegende demokratische Rechte nach wie vor verwehrt. Auch europaweit herrscht eine deutliche Unwilligkeit, Migranten den Status einer „einzigen Minderheit“ zuzuerkennen.
Es ist ein wertvolles Unterfangen, die gesellschaftlichen Probleme der rund 25 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu thematisieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Anstatt gebetsmühlenartig dieselben Sätze über „Integration“ zu wiederholen, ist es weitaus sinnvoller und notwendiger, neue Ideen zu entwickeln. Da ich Soziologie und Politikwissenschaft studiert habe, sehe ich es als meine Pflicht an, solche Ideen zu produzieren und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
In den letzten Jahren stießen die Diskussionen über den Minderheitenstatus von Migranten aus einer neuen Perspektive auf sehr positive Resonanz. Viele Kreise erkennen den Minderheitenstatus von Migranten inzwischen an. Dieser neue Denkansatz muss nun in allen Migrantenorganisationen und unter gesellschaftlichen Akteuren diskutiert, bewertet und vertieft werden.
Was bedeutet der neue Migrantenstatus?
Dieser neue Ansatz stellt klar, dass Migranten weder eine eigene Flagge noch eigenes Territorium oder einen eigenen Staat fordern. Migranten möchten in der Gesellschaft, in der sie leben, ohne Herabwürdigung, Ausbeutung oder Unterdrückung unter gleichen Bedingungen und in Frieden leben. Dies ist jedoch nur durch eine neue und inklusive Verfassung möglich.
Eine neue Verfassung muss allen Menschen das Recht auf gleichberechtigte Staatsbürgerschaft vor dem Gesetz garantieren – ungeachtet von Sprache, Herkunft, Geschlecht, politischer Überzeugung, Glauben oder Kultur. Zudem sollte sie verschiedene Kulturen miteinbeziehen, Minderheitenrechte absichern und nicht-deutsche Migrantenkulturen rechtlich anerkennen. Wir glauben daran, dass eine solche Verfassung möglich ist.
Obwohl diese Debatte noch jung ist, gibt es innerhalb der Migrationsbewegung viele Menschen, die dieses Thema kennen und den Willen zeigen, es voranzutreiben. Natürlich gibt es neben konstruktiven Beiträgen auch Kreise, die den Prozess sabotieren oder das Thema nicht erfassen können. Am schwierigsten ist jedoch die Kritik von Personen, die aus einer nationalistischen, rassistischen und engstirnigen Perspektive handeln. Diese Personen blockieren konstruktive Gedanken und stellen ihre persönlichen Interessen über alles andere. Ihre Ansichten sind für migrantische Minderheiten nicht mehr maßgeblich.
Diese Kreise verteidigen seit einem halben Jahrhundert eine Assimilationspolitik unter dem Deckmantel des Narrativs von den „nicht integrationswilligen Migranten“. An dieser Stelle ist ein Zitat von Kurt Tucholsky passend: „Wenn etwas deutsch ist, hilft nicht einmal Medizin.“
Diese Gruppierungen, die die Integrationsdebatte seit Jahren ergebnislos fortführen, bestreiten ihren Lebensunterhalt auf dem Rücken der Migranten. Für sie ist dieses Narrativ zu einem Beruf geworden. Jene Strukturen, die vorgeben, die Rechte von Migranten zu verteidigen und gegen Nationalismus und Rassismus zu kämpfen, sind in Wirklichkeit Träger der Assimilation. Es wäre nicht falsch, diese Gruppen als „Hilfsindustrie“ zu bezeichnen.
Staatsbürgerschaft allein reicht nicht aus
Gelegentlich werden in der Öffentlichkeit falsche Wahrnehmungen erzeugt, indem behauptet wird, „die Migranten seien in der Gesellschaft angekommen“. Dass Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, um dem aus der Hitler-Zeit stammenden Ausländerrecht zu entkommen, wird als „Erfolg“ dargestellt. Insbesondere die Einbürgerung von Syrern aus Angst vor Abschiebung wird mit Freude begrüßt.
Dabei bietet dieser Wechsel lediglich rechtliche Sicherheit; er beseitigt die Diskriminierung im gesellschaftlichen Leben nicht. Ein nicht-deutscher Name ist bei Bewerbungen nach wie vor ein Nachteil. An diesem Punkt schützt selbst die Staatsbürgerschaft den Einzelnen nicht ausreichend. Staatsbürger zu sein bedeutet oft nur, nicht mehr stundenlang bei der Ausländerbehörde auf eine Aufenthaltserlaubnis warten zu müssen.
Migrantenexperten und blockierende Kreise
Einige Personen, die sich selbst als „Migrantenexperten“ bezeichnen, lehnen die Verleihung eines Minderheitenstatus an Migranten ab. Diese Kreise werden auch in Zukunft Widerstand leisten. Auf der anderen Seite wächst die Feindseligkeit nationalistischer und rassistischer Kreise gegenüber Migranten. Daher ist ein stärkerer demokratischer Kampf gegen diese Gruppen erforderlich.
Einige Parteien, die sich selbst als „demokratisch“ bezeichnen, stellen sich zwar gegen die Rhetorik faschistischer Parteien, verhindern aber aus Angst vor „Wählerverlusten“ passiv die Anerkennung von Migranten als Minderheit. Wir glauben jedoch, dass sie diese Realität mit der Zeit akzeptieren und dieses Recht zugestehen werden.
Minderheitenrechte sind eine Notwendigkeit der Demokratie
Wir haben Briefe von zahlreichen Lesern erhalten, die den Minderheitenstatus für Migranten unterstützen. Ein breiter Teil der Gesellschaft bezeichnet diese Forderung als „einen notwendigen Schritt für die Entwicklung der deutschen Demokratie“.
Die in Deutschland ins Stocken geratene bürgerliche Demokratie kann durch die Verleihung von Minderheitenrechten an Migranten neue Kraft gewinnen. Auf diesem Weg wird eine gemeinsame Basis für den Kampf gegen Nationalismus, Rassismus und Chauvinismus geschaffen. Andernfalls werden diese Strömungen weiterhin sowohl den Migranten als auch der Demokratie in Deutschland schaden.
Nationale und internationale Minderheitenrechte
Der Schutz nationaler Minderheiten und Sprachen in Deutschland ist sowohl durch nationale Gesetze als auch durch internationale Abkommen auf europäischer Ebene gesichert:
- Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
- Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
- Umsetzung der Sprachencharta
- Bundeswahlgesetz und Parteiengesetz
- EU-Strategie zugunsten der Roma
Verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Schutz
Artikel 3 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Diese Bestimmung bindet Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Zudem werden Minderheiten in Deutschland durch nationale und internationale Verträge geschützt.
Das Rahmenübereinkommen trat in Deutschland am 1. Februar 1998 in Kraft. Es verpflichtet den Staat, Minderheiten vor Assimilation zu schützen und Diskriminierung zu verhindern.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen trat am 1. Januar 1999 in Kraft. In Deutschland werden die folgenden sechs Minderheitensprachen geschützt:
- Dänisch
- Nordfriesisch
- Saterfriesisch
- Romanes (die Sprache der Sinti und Roma)
- Niedersorbisch
- Obersorbisch
Zusätzlich ist Niederdeutsch (Plattdeutsch) als Regionalsprache geschützt.
Für Parteien nationaler Minderheiten gilt bei Wahlen nicht die Fünf-Prozent-Hürde. Zudem genießen diese Parteien besondere Privilegien bei der Finanzierung und der Unterschriftensammlung.
Roma-Strategie
Im Rahmen der EU-Roma-Strategie setzt Deutschland seit 2022 den „Nationalen Aktionsplan gegen Antiziganismus“ um. Die Umsetzung und Entwicklungen werden regelmäßig mit der Öffentlichkeit geteilt.
Heute hängt die demokratische Entwicklung Deutschlands davon ab, dass migrantische Minderheiten gleiche Rechte erhalten und verfassungsrechtlich abgesichert werden. Dies ist nicht nur für die Migranten, sondern für die gemeinsame Zukunft der gesamten Gesellschaft notwendig.