Artikel von Elisa Auer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den im Vormonat verhängten vorläufigen Stopp der Abschiebung eines Mannes nach Syrien bis mindestens 25. September verlängert.
Das Gericht wolle vorher noch weitere Informationen zum Fall hören, berichtete die „Presse“ (online). Mittlerweile hat auch Österreich die eingeforderte Stellungnahme zum Fall abgegeben. Bei dem Mann handelt es sich laut „Presse“ um einen unter anderem wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Raub und Urkundenunterdrückung verurteilten Syrer, der mehrfach untergetaucht ist und dessen Eltern und Geschwister in seinem Heimatland leben. Er selbst sei nach eigenen Angaben 2022 ausschließlich wegen des Kriegs aus Syrien geflohen und habe dort Angst um sein Leben.
Österreich gab Stellungnahme ab
Mittlerweile hat das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen diese Stellungnahme abgegeben und laut „Presse“ etwa argumentiert, dass der Mann „sicher in seinen Herkunftsort reisen“ könne, weil die syrische Regierung mitgeteilt habe nachzuverfolgen, dass Rückkehrer sicher an ihrem Zielort innerhalb Syriens ankommen. Außerdem bestehe dort keine „Gefahrensituation, die einem offenen bewaffneten Konflikt gleichzuhalten wäre“. Die Anzahl der „sicherheitsrelevanten Vorfälle“ in der Herkunftsregion des Mannes sei auch vergleichsweise niedrig, darüber hinaus seien viele syrische Flüchtlinge mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt. (APA/RED, 5.9.25)