Gericht entscheidet: Mehmet Çakas darf nicht abgeschoben werden

von Cumali Yağmur

Von: NFA

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass der kurdische Aktivist Mehmet Çakas, der in Deutschland wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft verurteilt wurde, nicht in die Türkei abgeschoben werden darf. Das Urteil wurde aufgrund der in der Türkei drohenden erschwerten lebenslangen Haftstrafe und der damit verbundenen Menschenrechtsrisiken gefällt.

Die Abschiebung des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas, der in Deutschland wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßt hatte, wurde durch das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg untersagt. Das Gericht entschied, dass eine Abschiebung gemäß § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus menschenrechtlichen Gründen unzulässig sei. Die Urteilsverkündung löste im Gerichtssaal große Freude aus.

Die heutige Verhandlung stieß auf breites öffentliches Interesse. Cansu Özdemir, außenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Mitglieder der Linksfraktion im Lüneburger Stadtrat, Vertreter von NGOs und Medienangehörige waren bei der Verhandlung anwesend. Alle Plätze im Gerichtssaal waren belegt.

„RECHT AUF HOFFNUNG“ UND VERÄNDERTE BEDINGUNGEN

Mehmet Çakas’ Anwälte, Cornelia Ganten-Lange und Carsten Gericke, erklärten, dass sich die Umstände seit der ersten Ablehnung des Asylantrags ihres Mandanten grundlegend geändert hätten. Es wurde hervorgehoben, dass in der Türkei ein neues Verfahren gegen Çakas mit der Forderung nach erschwerter lebenslanger Haft eröffnet wurde und dass diese Strafe gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

Auch die Verurteilung der Türkei durch den EGMR in den Fällen Öcalan [im Text: Önder Apo] und der „Gurban-Gruppe“ wegen Verletzung des „Rechts auf Hoffnung“ wurde in der Urteilsbegründung angeführt.

FREUDE IM GERICHTSSAAL

Die Verkündung des Urteils sorgte für große Freude im Gerichtssaal. Die Zuschauer gratulierten Mehmet Çakas und seinen Anwälten. Die Abschiebung Çakas’ war seit langem umstritten, da sie der erste Fall einer Rückführung eines nach § 129b StGB verurteilten kurdischen Aktivisten in die Türkei gewesen wäre.

EIN LANGER KAMPF

In den Sommermonaten fanden in vielen deutschen Städten Proteste gegen die Abschiebung von Çakas statt. Nachdem das Gericht die Abschiebung im Juli erstmals gestoppt hatte, wurde auch der für den 28. August geplante Vollzug einen Tag zuvor gerichtlich untersagt.

Mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg ist die Auslieferung von Mehmet Çakas an die Türkei rechtlich vollständig unterbunden. (ANF)

Foto: Archiv

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