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Abaya-Verbot in Frankreich: Vorreiter für andere?

von Fremdeninfo 29 August 2023
von Fremdeninfo 29 August 2023
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Abaya-Verbot in Frankreich: Vorreiter für andere?

Artikel von Stephanie Höppne

Nach nur einem Monat im Amt schafft Frankreichs Bildungsminister Fakten und verbietet die Abaya für Muslima in der Schule. Mit Blick auf die jetzigen Regelungen scheint ein Nachziehen andere EU-Länder unwahrscheinlich.

 

Frankreich geht einen weiteren Schritt beim Verbot religiös gelesener Kleidungsstücke und Symbole und will künftig auch das Tragen der sogenannten Abaya an Schulen verbieten. Die Abaya ist ein langes luftiges Übergewand und wird von einigen muslimischen Frauen über ihrer eigentlichen Kleidung getragen.

Schon nach seinem Amtsantritt Ende Juli hatte Bildungsminister Gabriel Attal erklärt, dass der Schulbesuch in einer Abaya eine „religiöse Geste“ sei und er dagegen vorgehen wolle. Zuvor hatten Lehrergewerkschaften eine klare Entscheidung gefordert, da immer mehr Schülerinnen das Kleidungsstück im Unterricht getragen hatten. Der französische Muslim-Dachverband hatte argumentiert, dass es sich nicht um ein religiöses Kleidungstück handeln würde, auch linke Politiker hatten protestiert und von einer „Kleiderpolizei“ gesprochen – vergeblich.

 Was ist erlaubt – und was ist verboten?

Bereits 1994 war in Frankreich ein Gesetz in Kraft getreten, dass das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen an Schulen verbot, 2004 folgte das vollständige Kopftuchverbot an Schulen. Auch die Kippa, eine Kopfbedeckung für jüdische Männer, sowie große christliche Kreuze sind im Klassenraum verboten.

Seit 2010 ist es auch jenseits der Schule untersagt, sich voll zu verschleiern und etwa eine Burka zu tragen. Seit 2018 verpflichten sich auch Abgeordnete, auf Symbole zu verzichten, die auf eine religiöse Zugehörigkeit hinweisen könnten. Mit Ausnahme des Elsasses sind Kopftücher in öffentlichen Gebäuden verboten, es gibt auch keinen öffentlichen Religionsunterricht, öffentliche Krippenspiele oder einen zweiten Weihnachtsfeiertag. Auch privaten Unternehmen ist es erlaubt, ein Kopftuchverbot zu erlassen. Seit vergangenem Jahr dürfen Frauen in öffentlichen Schwimmbädern auch keinen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, mehr tragen.

 Was ist erlaubt – und was ist verboten?

Bereits 1994 war in Frankreich ein Gesetz in Kraft getreten, dass das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen an Schulen verbot, 2004 folgte das vollständige Kopftuchverbot an Schulen. Auch die Kippa, eine Kopfbedeckung für jüdische Männer, sowie große christliche Kreuze sind im Klassenraum verboten.

Seit 2010 ist es auch jenseits der Schule untersagt, sich voll zu verschleiern und etwa eine Burka zu tragen. Seit 2018 verpflichten sich auch Abgeordnete, auf Symbole zu verzichten, die auf eine religiöse Zugehörigkeit hinweisen könnten. Mit Ausnahme des Elsasses sind Kopftücher in öffentlichen Gebäuden verboten, es gibt auch keinen öffentlichen Religionsunterricht, öffentliche Krippenspiele oder einen zweiten Weihnachtsfeiertag. Auch privaten Unternehmen ist es erlaubt, ein Kopftuchverbot zu erlassen. Seit vergangenem Jahr dürfen Frauen in öffentlichen Schwimmbädern auch keinen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, mehr tragen.

 Deutschlands kompliziertes Verhältnis zur Religion

Frankreich hat damit wohl die strengsten Regelungen innerhalb der EU geschaffen. Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt ein eher uneinheitliches Bild, Deutschland geht sogar derzeit wieder einen Schritt zurück – hat aber insgesamt auch ein deutlich komplexeres Verhältnis zur Religion.

Von der französischen Laizität ist die Bundesrepublik weit entfernt: Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung vor. Der Staat muss allen Weltanschauungen und Religionen neutral und tolerant gegenüber stehen. Staat und christliche Kirchen sind jedoch eng miteinander verknüpft und kooperieren an vielen Stellen – zum Beispiel bei der Eintreibung der Kirchensteuer, beim Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder beim Schutz der christlichen Feiertage.

Beim Umgang mit dem Islam sieht es etwas anders aus. Die sogenannte Kopftuchdebatte wird seit Jahrzehnten geführt, angestoßen von einer Klage der deutsch-afghanischen Lehrerin Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuches der Eintritt in den Schuldienst verweigert wurde.

Ihre Klage scheiterte damals, dennoch hat sich seitdem für Muslima mit Kopftuch die Lage geändert. In diesem Sommer hat Berlin als letztes Bundesland Lehrerinnen mit Kopftuch zugelassen. in Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren zudem islamischen Religionsunterricht, islamische Theologie ist Lehrfach an der Universität. Gleichzeitig haben viele muslimische Gemeinden immer noch keinen Körperschaftsstatus, auch bei der Bundeswehr wird noch um das Thema muslimische Militärseelsorger gerungen.

Wo gibt es weitere Verhüllungsverbote?

Auch in anderen Ländern ist zumindest die Vollverschleierung, also auch die gesichtsverhüllende Burka, in Bildungseinrichtungen untersagt, wie etwa in den Niederlanden, Luxemburg, Norwegen, Österreich oder Dänemark. Wer dagegen verstößt, kann auch zur Kasse gebeten werden, in den Niederlanden und anderen Ländern mit bis zu 150 Euro. Für Kritiker ist das Verbot reine Symbolpolitik, da der Anteil der Burka tragenden Frauen überall sehr gering ist und es in der Praxis kaum geahndet wird.

Ein generelles Kopftuchverbot – oder gar Abaya-Verbot – beim Schulbesuch gibt es in vielen Ländern nicht. In den Niederlanden kann jedoch an Privatschulen ein Verbot ausgesprochen werden. In Österreich gab es – ähnlich wie in Belgien – ein Kopftuchverbot an Schulen. Dieses wurde jedoch 2020 vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben, weil es nach Auffassung der

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