Antidiskriminierungsbeauftragte hält die geplante Reform des Gleichbehandlungsgesetzes für unzureichend

von Cumali Yağmur

Berlin. Quellenangabe: HAZ vom 12.06.2026,

Eine Mehrheit der Deutschen wünscht sich einen stärkeren Schutz gegen Diskriminierung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage. Das Berliner Meinungsforschungsinstitut befragte 3500 Menschen zwischen dem 12. Februar und dem 16. März.

85 Prozent der Befragten wünschen sich demnach eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung. 88 Prozent stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte. Und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen erfahrene Benachteiligung vorgehen zu können. Für die Einführung eines Verbandsklagerechts votierten ebenfalls 82 Prozent. Bei der Verbandsklage erhalten Vereine oder Verbände die Möglichkeit, nicht die Verletzung eigener Rechte vor Gericht geltend zu machen, sondern die Verletzung von Rechten der Allgemeinheit. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, sagte: „Nirgendwo sind Menschen bei Diskriminierung so sehr auf sich allein gestellt, wie in Deutschland.“ Sie fügte hinzu: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird in diesem Sommer 20 Jahre alt. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform, die noch dazu den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung findet.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die geplante Reform findet Ataman „zu schwach“. So seien insbesondere die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene in Deutschland im europäischen Vergleich unterentwickelt. „Weder können in Deutschland Verbände oder Antidiskriminierungsstellen klagen, noch Betroffene vor Gericht unterstützen. Auch andere Möglichkeiten der Unterstützung fehlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie Auskunftsansprüche und vorgerichtliche Entscheidungen.“

Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, über die der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, soll von Diskriminierung Betroffenen länger Zeit geben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Frist soll von zwei Monaten auf vier Monate verlängert werden. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden. Er soll künftig nicht nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern auch im Fitnessstudio und in der Fahrschule gelten. Ataman sprach sich für eine Verlängerung der Frist auf mindestens zwölf Monate aus und plädierte ferner dafür, „Staatsangehörigkeit“ und „sozialer Status“ als weitere Diskriminierungsmerkmale in das Gesetz aufzunehmen. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz blieben „antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“. Und schließlich könne sich nicht auf das Gesetz berufen, wer Diskriminierungen durch staatliche Stellen erlebe.

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