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Rassismus-Vorwürfe: „Das ist eine Form psychischer Gewalt“ – Anwalt erwägt Klage gegen Monika Gruber

von Fremdeninfo 10 Januar 2024
von Fremdeninfo 10 Januar 2024
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Rassismus-Vorwürfe: „Das ist eine Form psychischer Gewalt“ – Anwalt erwägt Klage gegen Monika Gruber

Artikel von Kerstin Herrnkind  • Stern 15 Std.
Monika Gruber © Imago Images/STL

Monika Gruber hat sich in ihrem neuen Buch die Woke-Bewegung vorgeknöpft und eine unbekannte Bloggerin namentlich erwähnt und verächtlich gemacht. Seine Mandantin werde seither bedroht, sagt deren Anwalt Jan Froehlich aus Berlin und droht mit rechtlichen Schritten.

Herr Froehlich, das Buch von Monika Gruber ist im November erschienen. Wie hat Ihre Mandantin davon erfahren, dass sie in diesem Buch namentlich erwähnt wird?

Sie hat übers Internet davon erfahren, und zwar am 22. Dezember. Sie ist aus allen Wolken gefallen.

Ihre Mandantin hat sich dann im Internet geäußert. Warum hat sie nicht geschwiegen? So hat sie selbst dafür gesorgt, dass ihr Name bekannt und verbreitet wurde.

Das Buch ist inzwischen in vierter Auflage vergriffen. Ihr Name wurde also durch den Verkauf des Buches verbreitet. Meine Mandantin wird in dem Buch verächtlich und lächerlich gemacht. Darauf hat sie reagiert.

Ihre Mandantin könnte die Nennung doch als Werbung verstehen.

Von Werbung kann keine Rede sein. Meine Mandantin hat einen harmlosen Tweet abgesetzt, um davor zu warnen, dass rechtsextreme Kreise versuchen, alle mögliche Bereiche zu infiltrieren, darunter die Hobby-Szene. Meine Mandantin hat sich auf Informationen der Amadeu Antonio Stiftung, der Landfrauen in Mecklenburg-Vorpommern und des Sozialministeriums in Niedersachsen bezogen. Frau Gruber nimmt das gar nicht zur Kenntnis. Sie zieht diese Warnung ins Lächerliche und nennt den vollen Namen meiner Mandantin. Und dann unterstellt sie ihr auch noch, die Kritik möglicherweise unter falschen Namen verbreitet zu haben, weil ihr echter Name womöglich eher nach „Bund Deutscher Mädel“ klinge. Das kann sich niemand gefallen lassen und schweigen.

Andreas Hock, Co-Autor von Frau Gruber, vertritt die Auffassung, dass jeder, der einen öffentlichen Tweet absetzt, sich gefallen lassen muss, kritisiert zu werden. Was sagen Sie dazu?

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Auch die Rechtsprechung sieht das nicht so. Spätestens seit dem Rechtsstreit, den Erdogan gegen Böhmermann geführt hat, wissen wir,  dass es selbst Prominenten gegenüber Grenzen gibt. Der Tweet meiner Mandantin wurde 250 Mal geliked. Dieser Tweet wird zum Gegenstand eines Buches mit inzwischen vier Auflagen und von zigtausend Exemplaren. Der Tweet war informativ und faktengebunden, er beruht auf Studien und Schulungen öffentlicher Stellen. Aber Frau Gruber und der Piper Verlag machen die Verächtlichmachung meiner Mandantin zum Geschäftsmodell und verdienen damit Geld.

Aber ist Ihre Mandantin als kritische Stimme nicht eine relative Person der Zeitgeschichte?

Nein. Auf Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien äußern sich Millionen Menschen. Wenn Sie jede Person, die 250 Likes erhält, zur relativen Person der Zeitgeschichte erklären, reißen sie sämtliche Grenzen ein. Dann wird jeder, der im Netz einen Post absetzt, zum Freiwild und muss damit rechnen, bedroht und Opfer öffentlicher Demütigung zu werden. Privatleute laufen Gefahr, stigmatisiert, an den Pranger gestellt zu werden und Opfer psychischer Gewalt zu werden, wie meine Mandantin jetzt. So wird ein System der Einschüchterung geschaffen. Niemand wird sich mehr trauen, was zu sagen. Wenn Politiker wie ein Herr Söder oder Herr Merz angegriffen werden, ist das was völlig anderes, als wenn eine Privatperson so einem Fanal ausgesetzt wird. Satire funktioniert von unten nach oben. Nicht umgekehrt.

Was ist Ihrer Mandantin widerfahren?

Meine Mandantin hat eine Vielzahl widerwärtiger, rassistischer und sexistischer Mails und Drohungen bekommen. Allerdings ist auch das Buch Ausdruck einer gezielten Herabsetzung. Die Passagen über meine Mandantin sind eine bewusste schwere Beleidigung, die auch auf den Intimbereich abzielt. Das ist eine Form psychischer Gewalt.

Gibt es eine Reaktion des Piper Verlages oder von Frau Gruber?

Nein. Man muss leider den Eindruck haben, dass es für den Verlag zum Geschäftsmodell gehört, Menschen bewusst und gezielt verächtlich zu machen, um damit Geld zu verdienen. Frau Gruber behauptet jetzt sogar, meine Mandantin würde grundsätzlich handarbeitende Frauen in die rechte Ecke drängen. Das ist eine Verdrehung der Tatsachen. Meine Mandantin will Menschen gerade vor rechtsextremen Ideologien warnen.

Werden Sie für Ihre Mandantin vor Gericht ziehen?

Wir prüfen jetzt die Rechtslage. Meines Erachtens sprechen schwerwiegende Gründe dafür, dass man diesen Fall von einem Gericht prüfen lassen sollte. Es ist ja nicht nur der Name meiner Mandantin genannt worden. Frau Gruber hat auch die Frage aufgeworfen, ob es ihr echter Name sei. Und ob eine Frau mit so einem Namen sich überhaupt zu diesem Thema äußern könne. Oder eher Ahnung vom  „tantrischen Shakren-Turnen“ habe. Das ist in etwa so, als würde jemand fragen, ob der britische Premierminister Rishi Sunak Politik machen könne. Und was ist mit den Politikern Thomas de Maiziere, Lothar de Maiziere oder Oskar Lafontaine, soll man deren Namen als „nicht-deutsch“ bezeichnen? Die haben alle – ich betone  in Anführungszeichen – einen migrantisch klingenden Namen. Was sagt Frau Gruber zu denen? Die gesamte von Frau Gruber ins Spiel gebrachte „nicht-deutsche Namen-Konzeption“ hat einen bekannten völkischen, also rechtsextremen Hintergrund. Eine solche Ausgrenzung vermeiden wir spätestens seit der Französischen Revolution, auch in Bayern. „Liberté, Égalité, Fraternité“

(Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) orientieren sich gerade nicht an „deutschen“ Namen.

Übertreiben Sie jetzt nicht? Das war doch alles Satire, die auch als solche kenntlich gemacht worden ist.

Es reicht nicht, etwas als Satire und Parodie zu bezeichnen. Das ist ständige Rechtsprechung der Zivilgerichte und auch die des Bundesverfassungsgerichtes. Frau Gruber und ihr Co-Autor setzten sich nicht mit der Sache auseinander und picken einen Text heraus, der gar nicht an sie gerichtet war und stellen die namentlich genannte Person öffentlich zehntausendfach an den Pranger.  Es geht lediglich darum, eine Person um ihrer geäußerten Meinung willen persönlich anzugreifen, zu diskreditieren und zu verletzen, um den Diskurs in der Sache zu verhindern. Im letzten Absatz des Kapitels führt Frau Gruber zudem aus, sie wolle den „Faschismus“ verhindern, diesmal von der anderen Seite. Das ist keine Satire. Das ist Hetze. Das Vorgehen von Frau Gruber, Herrn Hock und dem Piper Verlag führt eher dazu, dass sachliche Informationen nicht durchdringen, ja geradezu verhindert werden sollen. Das finde ich nicht nur zutiefst beschämend, sondern auch verfassungsrechtlich vollkommen inakzeptabel.

Meine Mandantin nimmt ihre Meinungsäußerungsfreiheit wahr, und Frau Gruber nimmt dies zum Anlass, sie gezielt herabzusetzen, um zukünftige Wortmeldungen zu verhindern. Das Verhalten von Frau Gruber widerspricht gerade dem hohen Schutz der Meinungsfreiheit, wie ihn das Verfassungsgericht hervorhebt.

Wie geht es denn Ihrer Mandantin?

Sie werden verstehen, dass ich dazu nichts sagen werde. Nur so viel: Ich bewundere meine Mandantin dafür, dass sie diesen Tweet abgesetzt hat. Ich kannte diese Diskussion schon vorher. Ich unterstütze ihr Anliegen auch persönlich. Ich bewundere sie auch dafür, dass sie sich wehrt und diese Herabsetzung und Stigmatisierung, die auf kommerziellen Erwägungen beruht, nicht hinnimmt.

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