Artikel von dpa
Ein in Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilter ehemaliger IS-Kämpfer darf in seine Heimat Tadschikistan abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung davon überzeugt, dass dem 39-Jährigen, der seine Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Jahren verbüßt hat, in seiner Heimat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine Folter drohe, sondern eine nach den Maßstäben der Europäische Menschenrechtskonvention menschenwürdige Behandlung.
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Das Heimatland Tadschikistan hatte dies der Bundesrepublik über das Auswärtige Amt zugesagt. Von daher sei die Klage des Mannes gegen ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgehobenes Abschiebeverbot abzuweisen. Der Mann lebt mit seiner Familie im Kreis Warendorf im Münsterland. Nach Angaben des Ministeriums in Berlin seien die Zusagen aus Tadschikistan belastbar. Demnach halten sich die Behörden an Absprachen, es herrsche eine gute Arbeitsbeziehung. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte angegeben, dass es keine Belege für menschenrechtswidrige Behandlungen in dem Land gebe.
In die Schlagzeilen geraten war der Kläger, weil er sich im Februar 2025 in einer Polizeiwache in Oelde im Kreis Warendorf ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte. Mit diesem Schritt hatte er die Abschiebehaft verhindert. Kurz darauf hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren zum Ausländerrecht entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden darf. Anders als das Verwaltungsgericht zum Asylrecht sah das OVG trotz der Zusage aus seiner Heimat Gefahr für Leib und Leben des Mannes