Artikel von Oliver Pieper /DW Detuischjewele
CDU/CSU und SPD haben sich auf die Umsetzung des EU-Asylsystems GEAS geeinigt. Das Ziel: irreguläre Migration begrenzen und Asylverfahren beschleunigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten
Worauf haben sich CDU/CSU und SPD jetzt verständigt?
Sogenannte „Dublin-Fälle“, das heißt Menschen, die in anderen europäischen Ländern registriert oder dort sogar schon einen Asylantrag gestellt haben, sollen in besonderen Asylzentren bis zu drei Monate festgehalten werden können. Mit den schärferen Auflagen will die Bundesregierung Rückführungen erleichtern und dafür sorgen, dass Geflüchtete nicht vor einer Abschiebung abtauchen können. Die Entscheidung, ob diese Asylzentren eingerichtet werden, liegt allerdings bei den Bundesländern. Die Neuregelungen müssen außerdem noch mit diesen abgestimmt werden, der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, muss ihnen zustimmen.
Betrifft diese Neuregelung alle Flüchtlinge?
Nein, Härtefälle sollen möglichst vermieden werden. Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sagt: „Insbesondere war uns dabei wichtig, keine vermeidbaren Härten für Kinder und Familien zu schaffen und den Schutz vulnerabler Gruppen sicherzustellen“. Bedeutet laut Fiedler: keine Inhaftierung von Kindern, adäquate Gesundheitsleistungen und eine Begrenzung der Wohnverpflichtung für Familien in den Asylzentren. So sollen Minderjährige und deren Familien die Einrichtungen in der Regel nach sechs Monaten wieder verlassen dürfen.
Wann dürfen Geflüchtete arbeiten?
Menschen im Asylverfahren und Geduldete sollen in Zukunft einen deutlich schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Mussten diese in der Vergangenheit sechs Monate warten, soll dies künftig schon nach drei Monaten möglich sein. „Wer in Deutschland lebt, sollte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können“, so Fiedler. Hinzu kommt: Die Koalition will auch die Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder verbessern und in den ersten 36 Monaten Untersuchungen ermöglichen, die sich nicht nur auf die Behandlung von Schmerzen und Vorsorgeuntersuchungen beschränken.
Wie bewerten Kritiker die neuen Gesetzesregelungen?
Menschenrechtsorganisationen verurteilen das neue Asylsystem scharf. Die rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, Wiebke Judith, appelliert an die Abgeordneten, „menschenrechtssensible Themen wie Freiheitsbeschränkungen und Haft“ aus dem Gesetz zu streichen.
„Die Regierungsfraktionen setzen mit ihrer Einigung zur GEAS-Umsetzung in Deutschland auf eine neue Härte gegen Asylsuchende. Künftig sollen Geflüchtete von Beginn an mit Verboten, Aufnahmeeinrichtungen zu verlassen, gegängelt werden – zunächst für nachts, später auch tagsüber. Zudem droht eine neue Asylverfahrenshaft. Von dieser sind selbst Kinder und andere vulnerable Menschen nicht ausgenommen. In diesen Punkten geht das deutsche Gesetz deutlich über das hinaus, was vom EU-Recht zwingend vorgegeben wird.“
Was ist das Ziel des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS?
Die von der Europäischen Union im Frühjahr 2024 beschlossene Reform soll das europäische Asylsystem strukturierter und effizienter machen, die illegale Migration stärker begrenzen und Asylverfahren beschleunigen. Diese sollen künftig vor allem an den EU-Außengrenzen stattfinden. Das Kernproblem bislang: Staaten an den Außengrenzen wie Italien, Bulgarien, Kroatien oder Griechenland nehmen trotz der EU-Regelungen faktisch keine Migranten zurück, die von dort in andere EU-Länder weiterreisen.
Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist GEAS trotzdem „die Grundlage, um die Migrationswende in Europa durchzusetzen“. Bis Juni 2026, nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist, sollen die GEAS-Regelungen in allen EU-Ländern rechtmäßig gelten. In Deutschland voraussichtlich schon vorher, im Februar könnte der Bundestag den geänderten Gesetzesentwurf verabschieden.
Welche Rolle spielt die in Teilen rechtsextreme AfD beim Asylkompromiss?
Sie spielt eine große Rolle. Die Regierung will der Alternative für Deutschland pünktlich vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 8.März und in Rheinland-Pfalz am 22.März ihr Wahlkampfthema Nummer eins, die Migration, streitig machen. Vor allem aber für die Landtagswahlen im Osten Deutschlands erhoffen sich Union und SPD eine Signalwirkung: Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt, am 20. September in Mecklenburg-Vorpommern – in beiden Bundesländern liegt die AfD in den Umfragen vorne und könnte in Sachsen-Anhalt sogar den neuen Ministerpräsidenten stellen.
Will Deutschland in Zukunft Asylbewerber in Drittstaaten abschieben?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält diese „Return Hubs“, also Rückführzentren außerhalb der Europäischen Union, zumindest für „innovative Modelle“. Fünf EU-Staaten forcieren diese Einrichtungen nun, neben Deutschland sind es Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland. Zwar bezweifeln Kritiker, dass solche Abschiebezentren mit europäischem Recht vereinbar sind, doch die Arbeitsgruppe will abgelehnte Asylbewerber außerhalb der Europäischen Union unterbringen, falls sie nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Auch Pläne zu Asylverfahren in Drittstaaten liegen schon in der Schublade.
Autor: Oliver Pieper