Abkommen zwischen der syrischen Regierung und den Demokratischen Kräften Syriens (SDF / QSD) vom 29. Januar 2026

von Fremdeninfo

Erste Phase: Sicherheits- und Militärmaßnahmen

  1. Ausrufung eines dauerhaften und umfassenden Waffenstillstands; Einstellung aller Verhaftungen und Razzien im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen. Die SDF bewachen weiterhin die IS-Gefängnisse, und es wird volle logistische Unterstützung für die laufenden Evakuierungsoperationen geleistet.
  2. Abzug der SDF-Kräfte aus den Städten al-Hasaka und Qamischli in vereinbarte Militärkasernen; im Gegenzug erfolgt der sofortige Rückzug der syrischen Armee aus der Stadt Schaddadi südlich von al-Hasaka.
  3. Bildung einer Militärdivision für die Provinz al-Hasaka durch das syrische Verteidigungsministerium und Integration der SDF-Kräfte in drei Brigaden.
  4. Integration der Streitkräfte in Kobanê als eine Brigade unter einer der Provinz Aleppo angegliederten Division.

Zweite Phase: Sicherheits- und Verwaltungsregelungen (Montag, 2. Februar 2026)
5. Einfahrt von jeweils 15 Sicherheitsfahrzeugen in die Städte al-Hasaka und Qamischli zur Stärkung der Sicherheit und Stabilität; Beginn des Prozesses zur Integration der SDF-zugehörigen Sicherheitskräfte in das Innenministerium.
6. Ernennung lokaler Amtsträger:

  • Ernennung des Gouverneurs von al-Hasaka auf Vorschlag der SDF.
  • Ernennung des Sicherheitskommandanten der Provinz auf Vorschlag der syrischen Regierung.
  • Ernennung eines stellvertretenden Verteidigungsministers auf Vorschlag der SDF.

Dritte Phase: Übernahme strategischer Standorte und logistische Maßnahmen (Innerhalb von maximal zehn Tagen)
7. Übernahme strategischer Standorte:

  • Übernahme der Ölfelder von Rumeilan und al-Suwaydiya durch das Energieministerium und Integration des zivilen Personals.
  • Übernahme des Flughafens Qamischli durch die Zivilluftfahrtbehörde.

Vierte Phase: Übernahme ziviler Institutionen (Innerhalb von maximal einem Monat)
8. Entsendung eines Teams der Generaldirektion für Grenzübergänge zu den Übergängen Semalka und Nusaybin; Stationierung von zivilem Personal, Unterbindung des Schmuggels von Waffen und des illegalen Grenzübertritts von Ausländern sowie sofortige Aktivierung der Grenzübergänge.
9. Übernahme aller zivilen Institutionen in der Provinz al-Hasaka durch die syrische Regierung; Integration der Institutionen der Autonomen Verwaltung von Nord- und Ostsyrien in die syrischen Staatsinstitutionen und Festschreibung des in diesen Institutionen arbeitenden zivilen Personals.

Verbindliche Bestimmungen für alle Parteien (Gültig für den gesamten Zeitraum)
10. Verbot für alle Parteien, Militärkräfte in Städte und Gemeinden, insbesondere in kurdische Gebiete, zu entsenden.
11. Anerkennung und Beglaubigung aller von der Autonomen Verwaltung von Nord- und Ostsyrien ausgestellten Schul-, Universitäts- und Institutdiplome.
12. Lizenzierung aller lokalen Organisationen, Kultureinrichtungen und Medienunternehmen gemäß den Regulierungsgesetzen der jeweiligen Ministerien.
13. Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium zur Erörterung des Lehrplans der kurdischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung bildungsspezifischer Besonderheiten.
14. Gewährleistung der Rückkehr aller vertriebenen Personen (Afrin, Scheich Maqsud, Ras al-Ain / Serê Kaniyê) in ihre Städte und Dörfer sowie Ernennung lokaler Amtsträger in den zivilen Verwaltungen dieser Regionen.

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