Verwaltungsgericht: Juristin mit Kopftuch darf nicht Richterin werden

von Fremdeninfo

Artikel von Jan Schiefenhövel/ Faz

Eine Juristin darf nicht Richterin oder Staatsanwältin werden, wenn sie nicht bereit ist, für die Gerichtsverhandlungen ihr islamisches Kopftuch abzulegen. Das hat das Verwaltungsgericht in Darmstadt entschieden. Geklagt hatte eine Rechtsanwältin, deren Bewerbung für den Staatsdienst in Hessen abgewiesen worden war, wie das Verwaltungsgericht am Montagabend mitteilte.

Die Juristin ist nach Angaben der Richter Muslimin und sieht sich durch die Regeln ihrer Religion zum Tragen des Kopftuchs verpflichtet. Während der Bewerbung um eine Stelle im hessischen Staatsdienst habe sie angegeben, sie werde das Kopftuch auch im Kontakt mit den Beteiligten eines Prozesses nicht ablegen. Daraufhin habe das hessische Justizministerium ihre Bewerbung abgelehnt.

Die Verwaltungsrichter in Darmstadt gaben dem Ministerium Recht. Wenn die Juristin ihr Kopftuch in einer Verhandlung vor Gericht tragen wolle, sei sie als Richterin oder Staatsanwältin nicht geeignet.

Recht auf unvoreingenommene Entscheidung

Ihrer Religionsfreiheit stehen nach Überzeugung der Richter andere Rechte von Verfassungsrang gegenüber, nämlich das Gebot der weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates und die Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten.

Trete eine Richterin oder Staatsanwältin vor Gericht mit einem islamischen Kopftuch auf, entstehe der Eindruck, die Justiz handele nicht religiös neutral. Der Neutralität komme aber eine große Bedeutung zu, weil die Prozessbeteiligten eine unvoreingenommene Entscheidung erwarten dürften, losgelöst von einer religiösen Grundeinstellung.

Ihrer Religionsfreiheit stehen nach Überzeugung der Richter andere Rechte von Verfassungsrang gegenüber, nämlich das Gebot der weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates und die Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten.

Trete eine Richterin oder Staatsanwältin vor Gericht mit einem islamischen Kopftuch auf, entstehe der Eindruck, die Justiz handele nicht religiös neutral. Der Neutralität komme aber eine große Bedeutung zu, weil die Prozessbeteiligten eine unvoreingenommene Entscheidung erwarten dürften, losgelöst von einer religiösen Grundeinstellung.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, weil dagegen noch eine Berufung möglich ist.

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