Fenster-Krise in Hannover: Der Rechtsstreit von D. Zeylan dauert an

von Fremdeninfo

Hannover. D. Zeylan erwarb im Jahr 2016 eine Eigentumswohnung in der Ferdinand-Wallbrecht-Str., 30163 Hannover. Im Jahr 2020 beauftragte die Hausverwaltung die Firma Holzkämpfer Bauelemente Werk GmbH aus Isernhagen mit dem Austausch der Fenster. Die Firma ersetzte die Fenster in der Wohnung von D. Zeylan im Gesamtwert von 7.000,- €. Doch unmittelbar nach der Montage kam es in der Wohnung zu fortwährender Schimmelbildung.
Aufgrund dieser Mängel hielt D. Zeylan einen Teil des Rechnungsbetrages zurück und zahlte 2.600,- € vorerst nicht aus. Später schlug die Firma vor, dass D. Zeylan lediglich die Hälfte dieser 2.600,- € zahlen solle; für Zeylan war dies ein indirektes Eingeständnis eines Fehlers seitens der Firma. Er forderte jedoch den kompletten Austausch der Fenster, woraufhin die Firma Klage gegen ihn einreichte. Die ursprüngliche Forderung von 2.600,- € ist mittlerweile durch Zinsen auf ca. 4.000,- € angestiegen.

Gleichzeitig hat dieselbe Firma in Zehen weiteren Wohnungen desselben Hauses Fenster eingebaut. Auch die anderen Eigentümer sind mit der Arbeit unzufrieden und haben im Rahmen einer Sammelklage rechtliche Schritte gegen die Firma eingeleitet. Diese Verfahren sind derzeit noch rechtshängig.

D. Zeylan wies die Firma wiederholt darauf hin, dass die Fenster nicht fachgerecht montiert worden seien, erhielt jedoch keine zufriedenstellende Reaktion. Daraufhin beauftragte er zunächst auf eigene Kosten einen privaten Sachverständigen, der ein Gutachten erstellte. Später bestellte das Gericht zwei weitere Gutachter, um die Fenster zu prüfen und die eigentliche Ursache der Schimmelbildung zu ermitteln. Nach vier Gerichtsterminen, in denen die Anwälte beider Parteien Einwände gegen die vorliegenden Gutachten erhoben hatten, konnte die zuständige Richterin noch immer kein Urteil fällen.

Stattdessen ordnete sie einen Ortstermin zur persönlichen Besichtigung der Wohnung zusammen mit den Gutachtern an. Dieser fand am 19. August 2024 (oder 2026*) um 10:00 Uhr statt. Bei diesem Termin waren die Anwälte beider Parteien sowie die Bewohner anwesend. Der Anwalt von D. Zeylan verteidigte die Rechte seines Mandanten und stellte gezielte Fragen an die Gutachter. Während D. Zeylan behauptet, dass Feuchtigkeit und Schimmel eine direkte Folge der fehlerhaften Montage seien, argumentierten die Gutachter, dass die Schimmelbildung auf die allgemeine Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zurückzuführen sei. D. Zeylan entgegnete, dass die Wohnung trotz ständigen Lüftens und teils durchgehend geöffneter Fenster massiv von Schimmel befallen und somit gesundheitsgefährdend sei. Die Bewohner klagen zudem über anhaltende Kopfschmerzen.

D. Zeylan und seine Ehefrau sind der Überzeugung, dass die Richterin und die Gutachter von Beginn an parteiisch und voreingenommen gehandelt haben. Sie führen diese Haltung auch auf ihren Migrationshintergrund zurück. Aufgrund dieser empfundenen Voreingenommenheit sah sich D. Zeylan gezwungen, über seinen Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu stellen.

Sie äußerten, dass in solchen Fällen die Behauptungen der Bewohner oft nicht ernst genommen würden und insbesondere Bürgern mit ausländischen Wurzeln mit Vorurteilen begegnet werde. D. Zeylan betonte, dass er im Falle eines negativen Urteils den Fall bis vor das Oberlandesgericht Celle tragen und sein Recht bis zum Ende verfolgen werde. Er werde die Angelegenheit nicht ruhen lassen, da seine Erfahrungen auch andere Eigentümer betreffen könnten.

„Ähnlich wie im Fall D. Zeylan entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.06.2012 (NJW 2013, 618) zugunsten des Vermieters. Auch das OLG Celle entschied mit Urteil vom 28.02.2025 (Az. 14 U 173/24) erneut zugunsten des Vermieters.“

D. Zeylan bekräftigt, dass die handwerkliche Ausführung der Fensterfirma mangelhaft sei und dies zu ständigem Schimmelbefall führe. Er sei gezwungen, den Schimmel regelmäßig mit Alkohol zu reinigen und die Wände mehrfach zu streichen. Diese Situation belaste ihn, seine Frau und seine Kinder schwer; ein friedliches Wohnen sei nicht mehr möglich, und der Anblick des Schimmels beeinträchtige die psychische Gesundheit der Familie. Unter den aktuellen Bedingungen sei das Wohnen in dieser Immobilie für sie äußerst schwierig und belastend.

D. Zeylan, ich kann sehr gut nachempfinden, wie herausfordernd der rechtliche Kampf ist; wie sehr er einen finanziell und psychisch erschöpft und die Moral untergräbt. Ich möchte ausdrücklich betonen: Ganz gleich, wie schwierig die Bedingungen auch sein mögen, geben Sie niemals auf, Ihr Recht bis zum Ende zu verteidigen.“

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