Frauenhaus in Neuss – für 49 Betroffene war kein Platz frei

von Fremdeninfo

 

Artikel von Sophia Kupferschmidt/ R.P

 

Neuss. Die Frauenhäuser in NRW stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen: Es gibt mehr Hilfesuchende als freie Plätze. Auch in Neuss ist das Problem angekommen. Das hängt unter anderem mit dem Wohnungsmarkt zusammen.

 Sie suchten nach Hilfe – doch in Neuss gab es keinen Platz für sie: Das Frauenhaus Neuss konnte 2024 insgesamt 49 Frauen und 57 Kinder nicht aufnehmen. Das geht aus einer Vorlage hervor, die kommende Woche Thema im Sozialausschuss des Kreises wird.

Hintergrund ist eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den verfügbaren Kapazitäten für die Unterbringung von Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Grund dafür, dass so viele in Neuss keine Hilfe finden konnten, ist die längere Aufenthaltsdauer in der Einrichtung, steht im Sachbericht des Frauenhauses. Träger ist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF).

Schuld an diesem Problem ist demnach unter anderem der angespannte Wohnungsmarkt. Heißt: Die Frauen wären eigentlich bereit, auszuziehen, finden aber keine neue Bleibe – und sind deshalb länger im Frauenhaus. „Das kann sehr frustrierend sein“, sagt Elke Kroner, Leitung im Fachbereich Frauen des SkF. Besonders für Frauen, die von Gewalt betroffen und alleinerziehend sind, sei es schwierig, eine Wohnung zu finden, steht im Bericht.

So finden Frauen freie Plätze in Frauenhäusern

Das ist aber kein regionales Phänomen: Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen mussten im Jahr 2024 (aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor) in 6135 Fällen Hilfe suchende Frauen abweisen, weil sie voll belegt waren. Aber was passiert mit Frauen, die in Neuss keinen Platz finden? In der Regel können Betroffene unter www.frauen-info-netz.de/ der Landesarbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser NRW nach freien Plätzen suchen, erklärt Kroner. Es sei „sehr realistisch“, dass die Frauen anderswo in NRW Hilfe finden. Ein Test unserer Redaktion zeigt: Aktuell gibt es sogar freie Plätze in dem Neusser Frauenhaus – Mönchengladbach, Krefeld oder Mettmann haben dagegen keine freien Kapazitäten.

„Es gab 2024 auch Zeitpunkte, in denen wir genug Platz hatten – aber niemand hat angerufen“, betont Kroner. Wenn eine Frau die Neusser Einrichtung selbst kontaktiert, es aber keine Kapazitäten gibt, unterstütze der SkF dabei, anderswo Hilfe zu finden, ergänzt sie. Übrigens: Etwa 68 Prozent der Frauen, die 2024 in Neuss untergebracht waren, kamen aus NRW. Aus dem Rhein-Kreis Neuss waren neun Prozent der Betroffenen und direkt aus Neuss nur etwa drei Prozent. Manchmal entscheide sich auch eine Frau bewusst dazu, weiter weg untergebracht zu werden, erzählt Kroner. Denn es sei schließlich das Ziel, dass sie in der Einrichtung einen selbstbestimmten Alltag leben können – diese also regelmäßig verlassen. „Manche Frauen sagen, dass sie zu ihrem Schutz und ihrer Sicherheit in ein anderes Frauenhaus möchten.“

Es gibt aber auch gute Nachrichten: „59 Frauen mit ihren 105 Kindern fanden Schutz und Sicherheit vor weiterer Gewaltanwendung“, heißt es im Sachbericht. Das Frauenhaus Neuss verfügt über acht familiengerechte Appartements und zusätzlich über Gemeinschaftsräume. Insgesamt können dort 20 Personen untergebracht werden. Es werden Jungen bis zum Alter von zwölf Jahren in Begleitung ihrer Mütter aufgenommen. Außerdem: Durch den Aufenthalt im Frauenhaus sei es mindestens 24 Frauen gelungen, „sich von dem Misshandler zu trennen“, geht aus dem Bericht hervor. Im Frauenhaus lerne die Frau, wieder zu sich selbst zu finden und eine andere Lebensperspektive zu entwickeln, erzählt Kroner. „Sie sind zwar Opfer von Gewalt geworden, aber müssen nicht in der Opferrolle bleiben.“ Der Aufenthalt sei ergebnisoffen – entscheide eine der Betroffenen, ihrer Beziehung eine zweite Chance geben zu wollen, werde auch dieser Entschluss respektiert.

Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich bereits seit einigen Jahren auf Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahr 2007 mit dem SkF, der Stadt und dem Jobcenter an der Finanzierung des Frauenhauses – indem er einen Zuschuss zu den ungedeckten Personalkosten gewährt. Eine Kofinanzierung erfolgt durch das Land NRW und die Stadt. Für das Jahr 2024 belief sich der Zuschuss des Rhein-Kreises auf 85.677 Euro. Seit Januar 2025 beteiligt sich der Rhein-Kreis nicht mehr über einen Zuschuss, sondern eine Tagessatzfinanzierung.

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