Von: Tagesspiegel
Vor ihrer Winterklausur fordert die CSU die Rückführung der allermeisten syrischen Geflüchteten, auch ukrainische Männer sollen an die Front geschickt werden. Ist das realistisch? Der Faktencheck.
Die CSU fordert eine neuerliche Verschärfung der Migrationspolitik. In einem Beschlussentwurf der Landesgruppe fordern die Abgeordneten unter anderem eine schnelle Rückkehr der allermeisten syrischen Geflüchteten in ihr Herkunftsland, wie der „Münchner Merkur“ am Freitag zuerst berichtete.
Was steckt hinter dem Vorschlag? Und ist eine „Abschiebeoffensive“, wie es in dem CSU-Papier heißt, überhaupt möglich? Der Faktencheck.
Worum geht es?
In einem Beschlussentwurf vor der anstehenden Winterklausur der Partei, aus dem mehrere Medien zitieren, fordern die CSU-Bundestagsabgeordneten ein wesentlich härteres Vorgehen gegen Geflüchtete. Und das in markigen Worten: 2026 brauche es eine „große Abschiebeoffensive“, wird der Beschlussentwurf zitiert, „mit Linienflügen und auch nach Syrien und Afghanistan“.
Das begründet die CSU mit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien. Damit entfalle für die allermeisten Geflüchteten „der Schutzgrund“, heißt es in dem Papier. Für diejenigen, die nicht freiwillig ausreisen, müssten Rückführungen „schnellstmöglich eingeleitet werden“,
Zudem müssten die Hürden eines Eintritts ins deutsche Sozialsystem erschwert und Straftäter konsequent abgeschoben werden. Ferner sollten diejenigen, die in ihrem Herkunftsland Urlaub machten, ihren Schutzstatus „automatisch verlieren“, denn sie widerlegten durch ihr „Handeln die eigene Schutzbedürftigkeit“
Auch gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine fordert die CSU einen schärferen Kurs, vorrangig „wehrfähige Männer“ sollten in ihre Heimat zurückkehren. Allerdings werden dazu keinerlei genauere Angaben gemacht.
Was ist der politische Stand?
Die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern ist eigentlich längst beschlossene Sache, festgeschrieben im schwarz-roten Koalitionsvertrag von Union und SPD. Erst kurz vor Weihnachten schob Deutschland zum ersten Mal seit 2011 einen Straftäter nach Syrien ab.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) waren im November 920 Syrer ausreisepflichtig und ohne Duldungsstatus. Direkte Folgen hätten die CSU-Vorschläge für sie aber nicht, denn auch für Ausreisepflichtige ist eine Abschiebung an hohe juristische Hürden geknüpft. Die Sache ist also kompliziert.
Deshalb setzt Kanzler Friedrich Merz (CDU) primär auf freiwillige Ausreisen, die mit der „StarthilfePlus“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch finanziell versüßt werden sollen. Es werden Reisekosten übernommen und bis zu 1700 Euro pro Person gezahlt.
Debatte über Abschiebungen So blicken Menschen in Syrien auf ihr zerstörtes Land
Merz hat gute Gründe, den Druck nicht deutlich zu erhöhen. Der Arbeitsmarkt kann kaum auf gut integrierte Syrer verzichten, schließlich haben sie in den vergangenen Jahren wichtige Leerstellen gefüllt.
Wer wäre betroffen?
Das ist völlig unklar, denn die betroffenen Personen verfügen über verschiedene Aufenthaltstitel, die jeweils an eigene juristische Rahmenbedingungen geknüpft sind.
Zum Jahreswechsel 2024 lebten etwa 975.000 syrische Staatsbürger in Deutschland. Rund 4600 von ihnen waren asylberechtigt, 292.000 genossen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, weitere 299.000 subsidiären Schutz. Hinzu kommen rund 18.500 sogenannte Kontingentflüchtlinge. Für rund 6400 Menschen gilt ein Abschiebeverbot.
Die Zahl der positiven Asylentscheidungen geht allerdings seit Jahren zurück. Die Gesamtschutzquote, also der Anteil der positiven Entscheidungen, lag von Januar bis Oktober 2025 b
Syrien ein Jahr nach Assads Sturz Zusammenbruch ist noch kein Aufbruch
Diese Zahlen haben jedoch einen wichtigen Haken: Entschieden wurde laut BAMF hauptsächlich über Fälle, die ohne die Bewertung der Lage in Syrien bearbeitet werden konnten.
Wie sind die Bedingungen in Syrien?
Unübersichtlich. Zwar ist der verheerende Bürgerkrieg seit dem Sturz von Machthaber Assad Ende 2024 vorüber. Doch das bedeutet nicht, dass Frieden herrscht. In einem jüngst veröffentlichten Bericht der EU-Asylagentur ist vielmehr von einer „weiterhin kritischen Menschenrechtslage“ die Rede. Es gibt Berichte über Folter, Verfolgung und lokale bewaffnete Konflikte. Auch die Situation von Minderheiten wird als gefährlich eingeschätzt.
Trümmerberge, Gewalt und Angst In dieses Land würden syrische Flüchtlinge zurückkehren
Das sehen offenbar auch die zuständigen Stellen so. 234 Entscheidungen über eine Abschiebung nach Syrien wurden laut Zahlen des BAMF im Jahr 2025 bis Ende September getroffen. Dabei wurde bei rund einem Drittel mit Blick auf die Lage in Syrien weiterer Schutz gewährt.
Wie ist die rechtliche Lage?
Offiziell sind die Behörden nach Paragraf 73 des Asylgesetzes verpflichtet, einen positiven Asylbescheid zu widerrufen, wenn kein Schutzbedarf mehr besteht. Rechtsexperten sind sich jedoch einig, dass „Massenabschiebungen“ juristisch nicht möglich sind. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, in die verschiedene Faktoren einfließen: zuvorderst die Einschätzung der Situation im Zielland, aber auch der Stand der Integration einer Person.
Ohnehin hätte die Bundesregierung keine Möglichkeit, über die Ausreise einer ganzen Gruppe zu verfügen. Gerade bei Personen mit Schutzstatus, was für die Mehrheit der Syrer in Deutschland gilt, müsste bei einer Abschiebung zunächst dieser entzogen und anschließend der Aufenthaltstitel widerrufen werden. Bei beidem handelt es sich um Verwaltungsverfahren, in deren Rahmen Betroffene individuelle Gründe vorbringen können, warum sie doch Schutz benötigen.
Menschen in diese lebensbedrohlichen Zustände abschieben zu wollen, ist eine klare Absage an Grund- und Menschenrechte.
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag
Denn juristisch ist nicht nur die unmittelbare Bedrohung von Leib und Leben maßgeblich. Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes spricht zudem von einem Abschiebeverbot wegen „krasser Armut“. Dabei geht es um Gesichtspunkte wie Unterkunft, Ernährung und grundlegende Gesundheitsversorgung. Sie wurde in der Vergangenheit von Gerichten großzügig gehandhabt.
So könnten betroffene Syrer Aspekte heranziehen, die auch Außenminister Johann Wadephul (CDU) im November nach einem Besuch in Syrien hervorgehoben hatte: die zerstörte Infrastruktur und die schlechte humanitäre Lage.
Welche Folgen hat der Vorschlag der CSU?
Der CSU-Vorstoß dürfte zunächst vor allem eine Bruchlinie innerhalb der Union erneut aufreißen. Im November war es in Partei und Fraktion zu teils heftigem Streit über Abschiebungen nach Syrien gekommen.
Außenminister Wadephul hatte auf einer Reise nach Damaskus den schwer zerstörten Vorort Harasta besucht. Auf die Frage einer möglichen freiwilligen Rückkehr syrischer Flüchtlinge hatte er gesagt, eine solche sei „zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich“, schließlich sei in Syrien „sehr viel an Infrastruktur“ zerstört. Angesprochen auf die Abschiebung von Straftätern nach Syrien sprach der Außenminister von „ganz wenigen Ausnahmefällen“, in denen dies möglich sei.
Diese Einschätzungen führten zu Kritik aus den Reihen der Union, die auch ein Auftritt Wadephuls vor der Unionsfraktion nicht befrieden konnte. Die CSU-Forderungen dürften diese neuerlich befeuern.
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Kritik an den Forderungen der CSU kam derweil auch von der Opposition: „Die CSU wirft ihre christlichen Werte gänzlich über Bord und verweigert sich der Realität: Syrien ist nicht sicher, das hat bereits Außenminister Wadephul erkannt“, sagte Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. „Menschen in diese lebensbedrohlichen Zustände abschieben zu wollen, ist eine klare Absage an Grund- und Menschenrechte. Das ist zynisch und rechtlich brandgefährlich.“