Von: Avrupa Demokrat
FED-DEM hat zu einer breiten Teilnahme am Asylverfahren von Mehmet Çakas aufgerufen, das am 24. November in Lüneburg verhandelt wird. Es wurde betont, dass Çakas im Falle einer Abschiebung in die Türkei eine verschärfte lebenslange Haftstrafe droht.
Die Föderation der kurdischen Gemeinschaften in Norddeutschland (FED-DEM) hat zur Teilnahme am Asylverfahren von Mehmet Çakas aufgerufen, das am Montag, den 24. November, in Lüneburg stattfinden wird. FED-DEM fordert den Stopp der Abschiebung des kurdischen Aktivisten und betont, dass ihm in der Türkei eine verschärfte lebenslange Haftstrafe droht.
In einer schriftlichen Erklärung der Ko-Vorsitzenden von FED-DEM heißt es: „Mehmet Çakas wird am 24. November vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt. Die Behörden wollen ihn in die Türkei abschieben – doch dort erwartet ihn eine verschärfte lebenslange Haftstrafe. Diese Strafe bedeutet Haft bis zum Tod und widerspricht eindeutig internationalen Menschenrechtsstandards.“
In der Erklärung wird daran erinnert, dass die Abschiebung dank bundesweiter Kampagnen im August vorübergehend gestoppt wurde: „Jetzt fordern wir ein dauerhaftes Abschiebungsverbot und rufen zu einer breiten Teilnahme an der Verhandlung auf. Deutschland darf sich nicht zum Komplizen politischer Verfolgung machen.“
HOHE TEILNAHME ERWARTET
Die Verhandlung findet am Montag, den 24. November, um 13:30 Uhr im Saal 1 des Verwaltungsgerichts Lüneburg statt. Im Gerichtssaal stehen 30 Sitzplätze für Zuschauer zur Verfügung. Aufgrund der Brisanz des Falles wird eine hohe Beteiligung erwartet. Es wurde berichtet, dass auch Cansu Özdemir, außenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, sowie Vertreter*innen verschiedener NGOs an der Verhandlung teilnehmen werden.
EIN PRÄZEDENZFALL IN DEUTSCHLAND
Die drohende Abschiebung von Mehmet Çakas wird als Präzedenzfall angesehen. Denn es ist das erste Mal in Deutschland, dass eine Person, die wegen Mitgliedschaft in der PKK nach §129b StGB verurteilt wurde, in die Türkei abgeschoben werden soll. Während Çakas in den Sommermonaten in der JVA Uelzen in Niedersachsen inhaftiert war, fanden monatelange Proteste statt. Nach der Ablehnung seines Asylantrags erhöhte sich der Druck zur Abschiebung. Menschenrechtsorganisationen erklären, dass Çakas in der Türkei dem Risiko von Folter und politischer Verfolgung ausgesetzt sein wird.
GERICHT PRÜFT RECHTMÄSSIGKEIT DER ABSCHIEBUNG
Durch einen Gerichtsbeschluss im Juli wurde die Abschiebung erstmals gestoppt. Ein zweiter, für den 28. August geplanter Abschiebeversuch wurde ebenfalls einen Tag zuvor vom Gericht unterbunden. Dennoch steht Çakas noch nicht unter dauerhaftem Schutz. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wird in der Verhandlung am 24. November die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung prüfen und darüber entscheiden, ob die Abschiebung trotz bestehender Schutzentscheidungen auf deutscher und europäischer Ebene durchführbar ist. (ANF)