1. Deutlich mehr Einbürgerungen in Niedersachsen

 

 
Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland (l) und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch.
 
Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Bundesrebublik Detuschland und ein deutsche Reisepass liegen  auf einem Tisch  dpa
Für eine Einbürgerung ist in der Regel eine Aufenthaltsdauer von mehreren Jahren notwendig. Viele Menschen aus europäischen Ländern erhielten im vergangenen Jahr in Niedersachsen einen deutschen Pass - den Spitzenplatz nimmt aber ein Land außerhalb Europas ein.
 Deutlich mehr Menschen haben sich im vergangenen Jahr in Niedersachsen einbürgern lassen als im Jahr zuvor. 2022 waren es 13 435 Menschen, somit knapp 3000 mehr als 2021, wie das Statistische Landesamt in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2020 ließen sich knapp 8900 Menschen einbürgern, 2019 waren es rund 11.000.

Im vergangenen Jahr erhielten demnach mehr Männer (7377) als Frauen (6058) die deutsche Staatsbürgerschaft. Etwa jeder Vierte war 18 Jahre oder jünger. Das häufigste Herkunftsland war Syrien (5038 Menschen), gefolgt von der Türkei (1088) und dem Irak (1064). Insgesamt kamen die Menschen aus Dutzenden Ländern.

Gestiegen ist ebenfalls die Zahl der Einbürgerungen aus der Ukraine - 2021 und somit vor Beginn des russischen Angriffskriegs waren es 97 Menschen, im vergangenen Jahr 473.

In Deutschland sind vergangenes Jahr so viele Menschen eingebürgert worden wie seit 20 Jahren nicht mehr. Rund 168.500 Neubürgerinnen und Neubürger zählte das Statistische Bundesamt 2022, wie die Behörde Ende Mai auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilte. Dies seien 28 Prozent oder rund 37.000 Menschen mehr gewesen als im Vorjahr. Den größten Anstieg gab es demnach bei Syrerinnen und Syrern mit einem Plus von 29.200 Einbürgerungen. Es folgten ukrainische Neubürger mit einem Plus von 3700, irakische Neubürger mit einem Plus von 2400 und türkische Neubürger mit einem Plus von 2000.

Für eine Einbürgerung sind unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt und in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren nötig. In einigen Fällen geht dies laut Integrationsbeauftragte der Bundesregierung früher - etwa wenn erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen wurde oder Menschen asylberechtigt sind.