Bundesrat besiegelt erleichterte Zuwanderung für Fachkräfte
Wesentliche Punkte in dem neuen Gesetz sind ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild und die erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Erleichtert wird für Fachkräfte auch der Familiennachzug. Künftig sollen diese nicht nur die sogenannte Kernfamilie, sondern auch Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen können
Eine Sonderregel gibt es für bereits in Deutschland befindliche Asylbewerber. Wenn diese vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder bereits arbeiten, können sie das Asylverfahren beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Dieser sogenannte Spurwechsel war bisher nicht ohne Ausreise und neue Visaverfahren möglich.
Die Neuregelung soll dem zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Wirtschaftsverbände hatten deswegen wiederholt auf erleichterte und vor allem unbürokratischere Regeln gedrängt. Zur Umsetzung der neuen Vorschriften legte die Bundesregierung auch eine Verordnung vor, der der Bundesrat ebenfalls zustimmte.
Vom Mangel in die Krise
„Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist ein Schlüssel für unsere Wirtschaft und den Wohlstand unserer Gesellschaft“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in der Debatte. Sie verwies auf den Mangel an Fach- und Arbeitskräften in vielen Bereichen, besonders aber in der Pflege.
„In jedem sechsten Betrieb fehlen Arbeits- und Fachkräfte“, sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Der Fachkräftemangel sei längst zu einer Fachkräftekrise geworden. „Wir müssen alles Erdenkliche unternehmen, um dieser Fachkräftekrise zu begegnen.“ Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) drang darauf, zusätzlich auch Asylbewerbern mit einer Duldung die Arbeitsaufnahme und den Verbleib in Deutschland zu erleichtern.
„Dieses Gesetz kommt nicht zu früh, es kommt eher Jahre zu spät“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es sei wichtig, Unternehmen mehr Möglichkeiten zu geben, selbst Fachkräfte anzuwerben und „darüber entscheiden zu lassen, welche Leute zu ihnen kommen“.
Ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses erhielt keine Mehrheit.
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