Artikel von Lukas von Hoyer/ SK Südkuiere
Grundsicherung: Verlieren Hunderttausende Syrer ihren Anspruch? Schutzstatus soll aberkannt werden
Die Bundesregierung möchte offenbar den Schutzstatus Hunderttausender Syrer aberkennen. Dabei geht es vor allem um Empfänger der Grundsicherung.
Knapp 14 Jahre lang tobte in Syrien ein Bürgerkrieg, der Hunderttausende Tote forderte. In dieser Zeit verließen Millionen Syrerinnen und Syrer das Land, einige von ihnen fanden in Deutschland eine neue Heimat. Im Juli 2026 lebten rund 912.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland, wie der Mediendienst Integration informiert. In den vergangenen Monaten sind einige Syrer in ihr Heimatland zurückgekehrt, die meisten allerdings geblieben. Die Lage in Syrien ist weiterhin unsicher, wie das Auswärtige Amt (AA) aufklärt. Trotzdem soll der Schutzstatus von Syrern nun im großen Stile aberkannt werden. Was hätte das zur Folge?
Auch interessant: Es gibt Unterschiede zwischen der Grundsicherung und dem Arbeitslosengeld. Außerdem hat die Bedeutung des Kooperationsplans bei der neuen Grundsicherung zugenommen.
Viele Syrer könnten Berechtigung für Grundsicherung verlieren
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, Geflüchtete nach Syrien abzuschieben. Dabei sollte mit „Straftätern und Gefährdern“ begonnen werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant nun offenbar, Hunderttausenden Syrern den Schutzstatus abzuerkennen. Von entsprechenden Plänen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt werden sollen, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Beginnen sollte die Widerrufsprüfung bei allein reisenden jungen Männern, die Sozialhilfe beziehen, die also nicht arbeiten und dem Staat auf der Tasche liegen“, zitiert das RND Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ärzte und Pfleger, die berufstätig sind, hätten demnach die Möglichkeit, „in einen Arbeitsaufenthaltstitel zu wechseln“.
Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat es im Mai 2026 rund 415.000 Personen aus Syrien und der Arabischen Republik gegeben, die in Deutschland für die Grundsicherung berechtigt sind. Die meisten dieser Personen würden ihren Anspruch wohl verlieren, wenn ihnen der Schutzstatus aberkannt wird. Wenn sie keine Duldung erhalten, wären sie ausreisepflichtig. Hierbei kommt es auf die Prüfung von Einzelfällen an.
Immer mehr Syrer erhalten keinen Schutzstatus mehr
Bereits in den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass der Schutz von Menschen aus Syrien in Deutschland nachgelassen hat. Das ZDF berichtete davon, dass im ersten Halbjahr 2026 bei 8320 Überprüfungen der Schutzstatus von syrischen Staatsbürgern in 23,2 Prozent der Fälle zurückgenommen oder widerrufen wurde. Im Jahr 2025 hatte diese Quote noch bei 3,7 Prozent gelegen.
Dem Bericht zufolge teilte die Bundesregierung mit, dass das Bundesamt begonnen habe „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“. Der Widerruf findet derzeit bei Menschen statt, deren Asylverfahren bereits länger als 21 Monate andauern. Ein weiterer Fall ergibt sich daraus, dass das BAMF aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage zu einer Entscheidung verpflichtet ist. Widerrufe würde es zudem bei Menschen geben, die nicht als besonders schutzbedürftig eingestuft werden und ihren Lebensunterhalt in Syrien mutmaßlich selbst bestreiten könnten.
Unterdessen möchte die Bundesregierung die Anreize für Syrer erhöhen, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukehren. „Parallel zum Widerruf braucht es ein besseres Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von syrischen Flüchtlingen. Das soll den Anreiz, freiwillig auszureisen, erhöhen. Denn jede freiwillige Ausreise ist billiger als eine zwangsweise Abschiebung“, sagte Throm dem RND. Derzeit liegt die Ausreiseprämie für jede erwachsene Person bei 1000 Euro.