Artikel von Katharina Iskandar/ Faz
Nach der breiten Kritik an seinem Vorschlag, ausreisepflichtige Migranten künftig per Handyortung aufspüren zu lassen, hat der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sein Vorhaben verteidigt. Zugleich hat er seine Pläne konkretisiert, wie er die Zahl der Abschiebungen weiter erhöhen will.
Im Gespräch mit der F.A.Z. sagte er, die Handyortung solle nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den bestehenden Instrumentarien gesehen werden, wie etwa der Abschiebehaft. Auch solle sie nicht für jeden ausreisepflichtigen Migranten pauschal angeordnet werden. „Das würde mir auch zu weit gehen“, so Poseck, da Persönlichkeitsrechte berührt seien. „Aber es geht darum, dass der Staat bei Personen, die sich ihrer Abschiebung entziehen wollen, schneller reagieren kann.“
Auch Einsatz der Fußfessel denkbar
Laut Poseck geht sein Vorschlag mit dem europäischen Recht einher. Auf europäischer Ebene werde derzeit über eine neue Rückführungsverordnung diskutiert, dabei solle auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Durchsetzung von Ausreisepflichten eine Rolle spielen. Im Gespräch sei etwa auch der Einsatz der Fußfessel. „Auch da wäre ich offen“, wie der CDU-Politiker sagt.
Zugleich sei es keine einfache Rechtsetzung, „weil es natürlich um ein Spannungsfeld zwischen Vollzungsinteresse auf der einen Seite und Persönlichkeitsrechten auf der anderen Seite geht“. Dennoch müsse der Staat seine Möglichkeiten und Befugnisse erweitern. Es sei politischer Konsens, „dass wir mehr Durchsetzungsstärke bei Abschiebungen brauchen“. Allein in Hessen seien 13.000 Ausreisepflichtige registriert. „Wir müssen deshalb Möglichkeiten eröffnen, dass Flüchtlinge nicht so leicht untertauchen können. Es geht nicht um Willkürmaßnahmen, sondern um den Vollzug des Rechts. Und da müssen wir insgesamt erfolgreicher werden.“
Verschobene Abschiebungen verursachen Kosten
Die Kritik, die ihm von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) entgegengebracht wurde, kann Poseck nicht nachvollziehen. „Die GdP ist in der Wortwahl über das Ziel hinausgeschossen“, sagte er. Es gehe nicht um eine „perfide Menschenjagd“, wie die GdP behaupte, und auch nicht darum, ein Vorgehen wie bei der US-Behörde ICE einzuführen, die er im Übrigen selbst kritisch sehe. Vielmehr solle dadurch auch die Polizei entlastet werden. „Wenn ein Versuch scheitert, muss es einen zweiten, dritten geben. Das bindet Personal.“ Deshalb sei sein Vorschlag aus seiner Sicht „auch geeignet, bei der Polizei sogar eine Entlastung herbeizuführen“.
Abschiebungen in bestimmte Länder fänden an bestimmten Tagen statt, „und wenn die Abschiebung dann scheitert, dann dauert es wieder Wochen bis Monate, bis die Maßnahme durchgeführt werden kann. Das hat Nachteile für alle Beteiligten. Und es hat im Übrigen auch eine erhebliche Kostenrelevanz“.
Menschen, die ausreisepflichtig seien, müssten streng genommen das Land von sich aus verlassen, sagte Poseck. Das werde zum Teil auch finanziell gefördert. „Das heißt, die Menschen, für die am Ende die Abschiebung relevant wird, haben auch wirklich alles ausgereizt.“ In diesen Fällen sei eine Abschiebung unumgänglich, „ansonsten bringen wir unseren Rechtsstaat nicht zur Geltung, dann gehen gerichtliche Entscheidungen ins Leere“. Im Übrigen würden auch falsche Anreize geschafft, wenn Ausreisepflichten nicht durchgesetzt würden. So könne der Eindruck entstehen, „man muss einfach nur nach Deutschland kommen, dann kann man am Ende schon irgendwie bleiben“. Und das, so Poseck, dürfe der Staat nicht zulassen.
Die Handyortung könnte Poseck zufolge im Aufenthaltsgesetz verortet werden. Derzeit gebe es noch keine rechtliche Regelung dafür, diese wolle er aber schaffen. Hessen habe im vergangenen Jahr fast 2000 Menschen abgeschoben. Das entspreche einer Steigerung von mehr als 100 Prozent in den vergangenen vier Jahren. Derzeit scheiterten etwa 40 Prozent der