Von: Avrupa Demokrat
Der Bundesdisziplinarrat der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF) erklärte, dass die Methode, die im Vorfeld der für den 31. Januar 2026 geplanten ordentlichen Wahlversammlung der Konföderation der Alevitischen Gemeinden in Europa (AABK) angewandt wird, schwerwiegende rechtliche und institutionelle Probleme aufweist. Der Rat betonte, dass Führungskräfte, gegen die laufende Gerichtsverfahren vorliegen, nicht in Amts- und Entscheidungsmechanismen involviert sein sollten.
Der vollständige Text der Erklärung lautet wie folgt:
Alevitische Gemeinde Deutschland
Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu
Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
AABF-Bundesvorstand (GYK)
AABF-Geistlichenrat (İnanç Kurulu)
Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland (BDAJ)
Bund der Alevitischen Studierenden in Deutschland (BDAS)
AABF-Regionalvertretungen
Bremen, 22.01.2026
AN DIE ÖFFENTLICHKEIT
Der vom Vorstand der Konföderation der Alevitischen Gemeinden in Europa (AABK) ausgesprochene Aufruf zur Versammlung und insbesondere die im Vorfeld der für den 31. Januar 2026 geplanten ordentlichen Wahlversammlung angewandte Methode haben erneut schwerwiegende rechtliche und institutionelle Probleme sichtbar gemacht, die die gesamte alevitische Organisationsstruktur in Europa betreffen.
Zunächst muss klar festgehalten werden: Die Diskussionen über die nach den Erdbeben vom 6. Februar 2023 gesammelten Spenden und die für die Madımak-Dokumentation vorgesehenen Mittel sind nicht neu. Dieses Thema ist nicht erst heute aufgekommen; es wurden bereits zuvor Fragen gestellt und Dokumente angefordert. Obwohl diese Angelegenheiten in den Berichten des AABF-Bundesrevisionsausschusses auftauchten und die Tagesordnung von Regionalkonferenzen sowie der Generalversammlung bildeten, wurde das Recht der Delegierten auf Mitsprache und Information beschnitten. Der Bundesdisziplinarrat hat monatlich form- und fristgerecht sowie schriftlich Informationen und Belege angefordert; all diese Forderungen blieben jedoch seitens des AABF-Vorstands unbeantwortet. Dokumente wurden nicht vorgelegt, die Prüfung wurde faktisch verhindert und die institutionellen Kontrollmechanismen wurden funktionsunfähig gemacht.
Aus diesem Grund entsprechen die heute ausgesprochenen Rufe nach einer „Konfrontation“, Sätze wie „lasst uns reden“ oder „wer Dokumente hat, soll kommen“, nicht der rechtlichen und institutionellen Realität. Denn in diesem Prozess liegt die Pflicht zur Vorlage von Belegen nicht bei denjenigen, die Vorwürfe erheben, sondern bei der Verwaltung, die öffentliche Mittel verwendet, Spenden sammelt und die Ausgabenbefugnis besitzt. Bankbewegungen, Verträge, Rechnungen sowie Übergabe- und Verteilungsprotokolle liegen in der Verantwortung des Vorstands. Dass ein Vorstand, der schwieg, während die zuständigen Gremien Dokumente anforderten, sich nun an die Öffentlichkeit wendet und sagt „kommt und erklärt es uns“, ist weder aufrichtig noch rechtlich haltbar.
In der jetzigen Phase konnten die schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten, die in den Berichten des AABF-Revisionsausschusses festgestellt wurden – darunter die bis heute ungeklärten Differenzen in Höhe von Hunderttausenden Euro im Rahmen der Madımak-Dokumentation und das Fehlen von Belegen bezüglich der Erdbebenhilfe – durch interne Kontrollwege nicht behoben werden. Aus diesem Grund haben etwa 150 Funktionäre, Delegierte und Institutionsvertreter deutschlandweit Strafanzeige erstattet, wodurch die Angelegenheit der Justiz übergeben wurde. Diese Anträge sind nicht willkürlich; sie sind die zwingende Folge von Revisions- und Disziplinarprozessen, die monatelang ergebnislos blieben.
Darüber hinaus schadet die Tatsache, dass der Konföderationsvorsitz trotz der vielgliedrigen Struktur der AABK faktisch und dauerhaft über eine einzige Föderation geführt wird, dem Prinzip der institutionellen Gleichheit und schwächt den Anspruch der Konföderation auf einen gemeinsamen Willen. Ebenso ist die Tatsache, dass Özgür Demir als Vorsitzende des Bundes der Alevitischen Frauen in Deutschland im AABF-Vorstand vertreten ist, anschließend als AABK-Delegierte fungiert und gleichzeitig ihre Mitgliedschaft im AABF-Revisionsausschuss fortsetzt – obwohl deren Generalversammlung nicht vom Vereinsregister eingetragen wurde –, weder mit den Verwaltungsgrundsätzen des öffentlichen Rechts vereinbar, noch führt dies zu einer rechtmäßigen Vertretung. Des Weiteren widerspricht es den Grundsätzen des Verwaltungsrechts, gleichzeitig im geschäftsführenden Vorstand der AABF und im Revisionsorgan der AABK tätig zu sein. Diese Situationen vertiefen, insbesondere in Krisenzeiten, das Problem der institutionellen Legitimität sowie das Problem der Gewaltenteilung und der gegenseitigen Kontrolle (Checks and Balances).
Die für den 31. Januar 2026 geplante ordentliche Wahlversammlung kann unter dem Schatten dieser schwerwiegenden rechtlichen und institutionellen Probleme nicht durchgeführt werden. Dass Führungskräfte, gegen die schwerwiegende und dokumentierte Vorwürfe vorliegen und die Gegenstand von Gerichtsverfahren sind, bis zum Abschluss der Verfahren nicht in Repräsentations-, Amts- und Entscheidungsmechanismen vertreten sein sollten, ist keine Bestrafung. Vielmehr dient dies dem Schutz der Unschuldsvermutung, des Rufs der Institution und des öffentlichen Interesses. Jeder Schritt in die entgegengesetzte Richtung wird die Zweifel vertiefen und das Vertrauen in die alevitischen Institutionen weiter schwächen.
Dieser Prozess ist nicht Gegenstand persönlicher Feindseligkeiten, politischer Kalküle oder des Narrativs „die Einheit wird zerstört“. Dieser Prozess ist die Rechenschaftspflicht einer Institution mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts über öffentliche Gelder. Er kann nicht durch bloße Versammlungen abgetan, nicht in einen Wahlkalender gezwängt und die Verantwortung kann nicht den Hinweisgebern aufgebürdet werden. Rechtliche Verantwortung wird erfüllt, indem Dokumente vorgelegt werden, man sich der Prüfung öffnet und vor der Justiz Rechenschaft ablegt.
Als Bundesdisziplinarrat der AABF teilen wir der Öffentlichkeit hiermit respektvoll die Entschlossenheitserklärungen der 150 pflichtbewussten Delegierten mit, die sich an die Justiz gewandt haben. Unser Ziel ist es, dass der Prozess auf rechtlichem Boden, auf Basis von Transparenz und zum Wohle der Allgemeinheit geführt wird.
In Liebe (Aşk ile)…
AABF-Disziplinarrat