Gefahr der Abschiebung von Mehmet Çakas am 28. August gebannt
Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas wird nicht am Donnerstag abgeschoben, das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Abschiebung in die Türkei vorläufig untersagt.

„Mehmet Çakas drohte unmittelbar am 28. August 2025 die Abschiebung in die Türkei. Diese wurde von der Ausländerbehörde gemeinsam mit dem niedersächsischen Innenministerium trotz einer drohenden erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe vorangetrieben. Am heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Lüneburg erneut eine Eilentscheidung getroffen und eine Abschiebung in die Türkei vorläufig untersagt. Damit wird es nun auf eine noch anstehende endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts ankommen. Der Gerichtstermin wird am 8. September 2025 vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg stattfinden. Eine ausführliche Presseerklärung folgt.“
Eine für heute vor der JVA Uelzen von Unterstützer:innen geplante Kundgebung wurde abgesagt. Nach Angaben der kurdischen Föderation FED-DEM soll es jedoch weitere Aktivitäten mit der Forderung nach einem gerechten Asylverfahren und einem Bleiberecht für Mehmet Çakas geben.