Früherer Kämpfer syrischer Islamistenmilizen im Raum Aachen festgenommen

In Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag ein mutmaßlicher ehemaliger Kämpfer von syrischen Islamistenmilizen festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wurde Akram El A. im "Raum Aachen" gefasst. Zwischen 2012 und 2014 soll er insgesamt viermal aus Deutschland in das Bürgerkriegsland gereist sein, um sich dort auf Seiten der radikal-islamischen Gruppierungen Kata'ib Ahrar al-Scham und Ahram al-Scham an Kämpfen zu beteiligen.

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll der Mann in Syrien mit einem Sturmgewehr ausgerüstet gewesen sein und zudem zeitweise "Zugriff" auf einen Schützenpanzer und ein Maschinengewehr gehabt haben. In Deutschland soll er sich demnach außerdem militärische Ausrüstungsgegenstände für seine Kampfeinsätze besorgt haben. Auch versuchte er, weitere Kämpfer für die beiden Milizen anzuwerben. 

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und die Polizei in Köln am Dienstag ergänzend mitteilten, wurde bei der Razzia am Dienstag auch die Wohnung des 44-Jährigen durchsucht. Dabei seien unter anderem elektronische Speichermedien beschlagnahmt worden. Der mutmaßliche Islamist habe sowohl eine deutsche als auch eine marokkanische Staatsbürgerschaft, teilten die Ermittler weiter mit.

Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautet auf Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung im Ausland. Der Beschuldigte wurde noch am Dienstag dem Haftrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, der den Haftbefehl verkündete. Er kam anschließend in Untersuchungshaft.

Kata'ib Ahrar al-Scham und die aus dieser Gruppe hervorgegangene Nachfolgeorganisation Ahram al-Scham waren in den ersten Jahren des syrischen Bürgerkriegs wichtige Milizen, die gegen Machthaber Baschar Al-Assad kämpften. Nach den Angaben der Bundesanwaltschaft wollten sie dabei zugleich einen Gottesstaat errichten, in dem das islamische Scharia-Recht gilt. Zur Strategie der Gruppen gehörten demnach auch Angriffe auf unbeteiligte Zivilisten. Sie werden deshalb als ausländische terroristische Vereinigungen eingestuft.

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