IS-Kämpferin verlässt Gericht nach Urteil auf freiem Fuß
Nach ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien ist eine 22-jährige Frau zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Sie verlasse damit etwa ein halbes Jahr nach Prozessbeginn das Justizzentrum in Halle auf «freiem Fuß», sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) in Naumburg am Mittwoch. Die Öffentlichkeit war seit dem ersten Prozesstag vom der Verhandlung ausgeschlossen, da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war und der Schutz der Persönlichkeit nach Ansicht des Gerichtes besonders gewahrt werden musste.
Das Gericht sah laut Urteilsbegründung die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Vom Vorwurf der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprach das Gericht die Angeklagte hingegen frei.
Hochzeit mit einem IS-Kämpfer
2015 habe sich die damals 15-jährige Angeklagte dem IS angeschlossen und einen seiner Kämpfer geheiratet, sagte der Gerichtssprecher. Sie habe sich mit den Zielen der Terrormiliz identifiziert und «nach ihren Kräften» zu deren Förderung beigetragen. So sei die Jugendliche unter anderem in einem Krankenhaus der Organisation beschäftigt gewesen. Außerdem besaß sie den Angaben zufolge eine Schusswaffe und hatte vorübergehend «Gewalt über eine Kalaschnikow» - eine Waffe, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt.