Mordfall Lübcke: Lebenslang für Neonazi Stephan E.

 
 
 

Im Prozess um den Mord an Kassels Regierungspräsident liegen die Urteile vor. Eine zentrale Rolle spielen die Geständnisse des Hauptangeklagten – die das Gericht nur zum Teil als glaubwürdig einstuft.

Im Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass E. in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv. „Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke.“ Der Politiker hatte 2015 in E.s Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt und sich für Menschenrechte eingesetzt. Seine Verteidigung um Mustafa Kaplan hatte auf „Totschlag“ plädiert.

Freigesprochen von anderem Vorwurf

Freigesprochen wurde E. vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben. „Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das OLG verurteilte H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

E. hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei. Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen „erhebliche Zweifel“, erklärte das Gericht. E.s Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig.

Erster rechtsextremistischer Mord an Politiker

Die Geständnisse wirkten sich trotz der Widersprüche laut Sagebiel zugunsten von E. aus. Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt. Aber E. habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüßende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden.

Nebenkläger in dem einschließlich der Urteilsverkündung 45 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

dpa/dtj