Zehntausende haben Chancen-Aufenthaltsrecht schon beantragt

 Von  Welt

Seit einem halben Jahr gibt es das Chancen-Aufenthaltsrecht. Es ermöglicht Ausländern in Deutschland, unter Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Eine Umfrage zeigt, dass viele Menschen entsprechende Anträge stellen. Regional sind die Unterschiede groß

 

 Migranten bei ihrer Ankunft in Deutschland. Unter bestimmten Bedingungen können sie nach fünf Jahren das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen dpa/Swen Pförtner

Migranten bei ihrer Ankunft in Deutschland. Unter bestimmten Bedingungen können sie nach fünf Jahren das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen dpa/Swen Pförtner © Bereitgestellt von WELT
 
Das Chancen-Aufenthaltsrecht stößt bei Ausländern, die von der neuen Regelung profitieren könnten, auf große Resonanz. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Mediendienstes Integration in den Bundesländern, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Danach haben bereits in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mindestens 49.000 Ausländer einen entsprechenden Antrag gestellt.

Davon wurden den Angaben zufolge rund 17.000 Anträge bereits bewilligt und etwa 2100 Anträge abgelehnt. Demnach waren Tausende Anträge zum Zeitpunkt der Umfrage noch in Bearbeitung. Diekommunalen Spitzenverbände klagen seit Monaten über ein sehr hohes Arbeitsaufkommen in den Ausländerbehörden, auch bedingt durch eine gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie als Folge von Gesetzesänderungen.

In der Begründung des Gesetzes war die Bundesregierung von schätzungsweise 98.000 Anträgen auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ausgegangen. Zudem wurde vermutet, dass über diese Regelung nach einem Jahr rund 33.000 Menschen die Voraussetzungen für den Übergang in einen gesicherten Aufenthaltstitel erfüllen und diesen dann beantragen würden.

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es gibt Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten.

Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben. Am Ende der 18 Monate soll ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann.

Der Anteil derjenigen, die das Chancen-Aufenthaltsrecht schon beantragt haben, ist regional verschieden, wie die Umfrage ergab. Während sich in Berlin schon rund 59 Prozent und in Bayern 58 Prozent der Berechtigten darum bemüht haben, liegt der Anteil in Nordrhein-Westfalen niedriger. Hier hat etwa jeder Dritte einen Antrag gestellt. Laut Mediendienst wurden in NRW vier Prozent der Anträge abgelehnt, in Bayern und Niedersachsen je rund sechs Prozent.