Es ist soweit: In Köln ruft heute der Muezzin öffentlich zum Freitagsgebet

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Im Licht der untergehenden Sonne ragen die Minarette der Zentralmoschee der DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) vor den Türmen des Kölner Doms in den Himmel. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Der Muezzin der Kölner DITIB-Zentralmoschee darf am Freitag in Köln erstmals über Lautsprecher zum Gebet rufen. Muslimische Vertreter begrüßen das Pilot-Projekt.

Die DITIB-Zentralmochee in Köln kann am heutigen Freitag erstmals den Muezzin über Lautsprecher zum Gebet rufen lassen. Eine Sprecherin der Stadt zufolge wurde am Donnerstag ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Verband unterzeichnet. Damit sei der Weg für den Gebetsruf prinzipiell frei. Alles Weitere liege bei der DITIB.

„Zeichen für Beheimatung der Muslime“

„Wir sind sehr glücklich über diesen Vertrag mit der Stadt Köln. Der öffentliche Gebetsruf ist ein Zeichen für Beheimatung der Muslime. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Wahrnehmung der muslimischen Glaubensgemeinschaften als Teil der Gesellschaft“, erklärt Abdurrahman Atasoy, stellv. Vorsitzender im DITIB-Bundesverband.

Die DITIB werde nun die Anwohner unter anderem mit Flyern informieren. Für Donnerstagnachmittag lud die DITIB zu einer Informationsveranstaltung in die Zentralmoschee im Stadtteil Ehrenfeld ein.

Auch Milli Görüş zufrieden

Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Ali Mete, begrüßt, dass am Freitag erstmals aus der Kölner Zentralmoschee Gebetsrufe über Lautsprecher nach draußen getragen werden sollen.

Der öffentliche Gebetsruf sei „im Sinne der Religionsfreiheit und der Normalisierung religiöser Praxis begrüßenswert, auch wenn es den Gebetsruf an mehreren Orten in Deutschland schon länger gibt, ohne großes Aufsehen, als Teil der kommunalen Pluralität“, erklärte Mete in einer kurzen Mitteilung.

Es gelten Einschränkungen

Die Auflagen bewertet Mete jedoch kritisch: Der Gebetsruf habe eine symbolische Bedeutung, die aber relativiert werde, da es viele Einschränkungen gibt: nur am Freitag, nur am Mittag, nur im Innenhof und nur auf Gesprächslautstärke. „Islamische Religionspraxis hat ihren Platz in der Öffentlichkeit, ist aber noch nicht vollends angekommen bzw. wird noch nicht ganz angenommen“, betonte Mete abschließend.

Für den Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime (ZMD), Aiman Mazyek, sollte der öffentlichen Gebetsruf bereits eine Selbstverständlichkeit sein. „Der Gebetsruf ist fester Bestandteil des muslimischen Gebets und in einigen Städten Deutschlands längst Alltag und durch das Grundgesetz gedeckt“, sagte Mazyek dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Nur 60 Dezibel Lautstärke erlaubt

Dem Vorwurf, dass der Gebetsruf politisch instrumentalisiert werden könnte, widerspricht Mazyek. Die Sprecherin der Stadt sagte, der maximal fünf Minuten lange Muezzinruf dürfe bei den Anwohnern der Moschee nur mit einer Lautstärke von höchstens 60 Dezibel ankommen.

Die Stadt verweist bei dem zunächst auf zwei Jahre befristeten Pilotprojekt auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen die Rufe des Muezzins.

dpa/dtj