Ausweisung eines islamischen Predigers - Gericht entscheidet

Oberverwaltungsgericht Bremen

von dpa

Das Innenressort sieht in den Predigten eines Islamisten eine Gefahr für die Öffentlichkeit und ordnet seine Ausreise an. Doch er wehrt sich erfolgreich vor Gericht. Nun wird erneut verhandelt.

Bremen - Darf ein salafistischer Prediger aus Bremen ausgewiesen werden? Das soll eine Verhandlung vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht klären. Zum Auftakt ordnete ein Islamwissenschaftler von der Uni Erlangen verschiedene Aussagen aus Predigten des Tunesiers ein. Er erklärte, dass es im Salafismus eine klare Trennung zwischen Gut und Böse gibt. Nach seinem Gutachten hat der Imam teilweise eindeutige Formulierungen verwendet - gegen Juden und für die Unterstützung muslimischer Kämpfer.

 

Der Mann hat gegen seine Ausweisung geklagt, nachdem die Bremer Innenbehörde im Jahr 2021 anordnete, dass er das Land verlassen muss. Laut Verfassungsschutz verbreitete der Mann als Imam des Islamischen Kulturzentrums Bremen (IKZ) verfassungsfeindliche Ansichten. Er soll sich auch werbend über terroristische Vereinigungen geäußert haben. Nach Einschätzung des Innenressorts gefährdet der Salafist die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Gegen die Ausweisung und die Anordnung eines 20-jährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots und die Androhung der Abschiebung in die Tunesische Republik ging der Imam gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide des Innensenators im Jahr 2022 auf. Nun wird der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt.

Innenbehörde: Salafisten lehnen Demokratie ab

Dem Innenressort zufolge sind das IKZ und die maßgeblichen Akteure dort dem politische Salafismus zuzuordnen. Dieser räume seiner Islaminterpretation absoluten Geltungsanspruch ein. „Salafisten lehnen die Demokratie ab“, teilte eine Sprecherin mit. „In der salafistischen Rechtsauffassung sind Körperstrafen für Kapitalverbrechen und die Züchtigung der Frau legitimiert.“ Der Mann hat in Deutschland vier Kinder, mehrere von ihnen sollen vor Gericht befragt werden - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verhandlung soll noch heute oder spätestens am Donnerstag mit einem Urteil abgeschlossen werden, wie der Vorsitzende Richter sagte. dpa