Juristisches Nachspiel für Kalifat-Demo
Es ist ein unglaubliches Phänomen, dass dir Frauen halifat haben wollen.
Juristisches Nachspiel für Kalifat-Demo
Die Parolen von „Muslim Interaktiv“ werden strafrechtlich geprüft. Ein Verbot der Gruppe wird ebenfalls geprüft.
Wer Joe Adade Boateng reden hört, könnte zunächst auf die Idee kommen, der Hamburger Mittzwanziger sei ein Paradebeispiel für junge Muslime in Deutschland, die keinerlei Probleme mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Leben in einem säkularen Staat haben.
In einem Youtube-Video spricht er etwa von der Anerkennung „des Grundgesetzes als normative Ordnung der Bundesrepublik: „Wir hoffen, mit unserer Arbeit einen positiven Beitrag für die Verständigung zwischen der islamischen Gemeinschaft und der deutschen Gesellschaft zu leisten“, liest Boateng vor.
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Es ist ein unglaubliches Phänomen, dass dir Frauen halifat haben wollen.
Doch der Schein trügt: Der junge Mann ist das prominenteste Gesicht der islamistischen Gruppierung „Muslim Interaktiv“, die am vergangenen Samstag zum wiederholten Mal bundesweit für Aufsehen sorgte. Bei einer Kundgebung mit mehr als 1000 Teilnehmenden in Hamburg waren Parolen wie „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen. Deutschland wurde zur „Wertediktatur“ erklärt, junge Männer skandierten „Allahu Akbar“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kommentierte : „Wem ein Kalifat lieber sein sollte als der Staat des Grundgesetzes, dem steht es frei auszuwandern.“
Auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Demonstration als „schwer erträglich“. Die „roten Linien“ müssten klar sein. Propaganda für die Hamas, Hassparolen gegen Jüdinnen und Juden oder Gewaltaufrufe dürfe es auf deutschen Straßen nicht geben.
Parolen werden geprüft
Der Hamburger Polizeipräsident Falk Schnabel kündigte an, Inhalte der Demonstration würden von der Staatsanwaltschaft auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft. Die im Grundgesetz verankerte Versammlungs- und Meinungsfreiheit lasse aber eben auch extremistische Meinungskundgebungen zu. Einfach verbieten ließen sich derartige Demonstrationen deshalb nicht so einfach. Die Gruppe „Muslim Interaktiv“ wird vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft.
Nach Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes steht sie der internationalen islamistischen Organisation Hizb ut-Tahrir nahe, die in Deutschland bereits 2003 mit einem Betätigungsverbot belegt wurde.
Dabei geben sich Gruppen wie „Muslim Interaktiv“ nach außen moderner und weniger radikal als salafistische Prediger und nutzen die reale Diskriminierung gegen Muslime in Deutschland, um Stimmung etwa gegen Integrationspolitik zu machen. Die Gruppe erreiche Tausende von Jugendlichen in den Sozialen Medien, erklärt der arabisch-israelische Islamismusexperte Ahmad Mansour.
Auch mit öffentlichen Auftritten wie der Demonstration am Wochenende in Hamburg wolle die Gruppe Einfluss auf junge Menschen bekommen. Befeuert werde die Radikalisierung auch in Folge des Massakers der Hamas in Israel am 7. Oktober 2023 und des Kriegs in Gaza. Bereits vorhandene Wut werde von radikalen islamistischen Gruppen wie „Muslim Interaktiv“ genutzt.
Derartige Gruppierungen hätten schon vor Jahren verboten werden müssen, befindet Mansour. Die CDU in der Hamburger Bürgerschaft forderte schon vor der Demonstration ein Verbot. Am Montag sprach sich auch die Grüne Bundestagsabgeordnete Lamya Kaddor dafür aus, das schnell umzusetzen