Minderheitenrechte in Deutschland Sinti und Roma
Bundesministerin Giffey, Bundesratspräsident Günther und Zentralratsvorsitzender Rose nach der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma © Zensen / Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
Der Zentralrat setzt sich ein für die Förderung und den Schutz der deutschen Sinti und Roma als anerkannte nationale Minderheit. Die deutschen Sinti und Roma gehören neben der dänischen Minderheit, den Friesen und den Sorben zu den vier alteingesessenen Minderheiten in Deutschland. Die offizielle Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit erfolgte durch die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates am 11. Mai 1995 und war ein wichtiger Erfolg der Bürgerrechtsarbeit des Zentralrats und seiner Landesverbände.
Neben dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen stellt das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten die Richtschnur für die erforderliche Umsetzung des Minderheitenschutzes in Deutschland dar. Mit seiner Unterzeichnung verpflichtete sich die Bundesregierung, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglicht, „ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.“ Gleichzeitig verbietet es jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit und hat zum Ziel, den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Im Rahmen seiner Arbeit für Minderheitenrechte setzt sich der Zentralrat dafür ein, dass Bund und Länder die sich aus den internationalen Abkommen ergebenden Verpflichtungen im Hinblick auf die deutschen Sinti und Roma vollständig umsetzen. Er vertritt die Belange der Minderheit gegenüber nationalen und internationalen politischen Organen, Institutionen und Gremien und beteiligt sich an Gesetzesinitiativen des Bundestages mit minderheitenpolitischem Bezug. Auf Landesebene setzt er sich für den Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen (“Staatsverträgen“) zwischen seinen Landesverbänden und den jeweiligen Landesregierungen ein, die den Minderheitenschutz nach dem Rahmenübereinkommen umsetzen.
Aktuelle Forderungen des Zentralrats im Bereich des Minderheitenschutzes
Verankerung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz
Beteiligung von Vertretern der Sinti und Roma in Rundfunkräten und Landesmedienanstalten
Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung
Wichtige Erfolge der minderheitenpolitischen Arbeit des Zentralrats
Die offizielle Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit
Bund-Länder-Vereinbarung zum dauerhaften Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma
Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in den Minderheitenschutzartikel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins
Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien
Minderheitenrat
Gesprächskreis nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag (Innenausschuss)
Bund-Länder-Konferenzen mit den Minderheiten zum Rahmenübereinkommen
Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma
Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen
OSZE-Implementierungskonferenzen zur Menschlichen Dimension
Instrumente und rechtliche Grundlagen des Minderheitenschutzes
Staatsverträge und Rahmenvereinbarungen
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen