Wer bekommt den HannoverAktivPass?

Den Pass bekommen alle, die

• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (als Angehörige) vom JobCenter Region Hannover oder

• Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Fachbereich Soziales (oder Senioren) der Landeshauptstadt oder

• sonstige laufende Sozialhilfe (z. B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege) vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover oder

• als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt oder

• Wohngeld vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt oder

• ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge von der Region Hannover bekommen.

Muss man in Hannover wohnen, um den HannoverAktivPass zu erhalten?

Ja, man muss hier wohnen und hier gemeldet sein.

Gibt es den Pass auch für Kinder?

Ja, ab Geburt.

Muss man sich den HannoverAktivPass abholen?

Nein, allen, die die genannten Leistungen laufend erhalten, wird der Pass zum 1. September eines jeden Jahres automatisch zugesandt.

Wie lange ist der HannoverAktivPass gültig?

Gültig ist er für ein Jahr - vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres.

Muss man den Pass danach verlängern?

Nein, wer im August eines Jahres die genannten Leistungen bekommt, dem wird der HannoverAktivPass wieder automatisch zugesandt.

Was ist, wenn man erst nach dem 1. September Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine der anderen Leistungen erhält?

• Bei Arbeitslosigkeit: Wird das Arbeitslosengeld II erst nach dem 1. September bewilligt, muss man sich den HannoverAktivPass bei einem der Bürgerämter der Stadt abholen. Man braucht dabei nur den neuen, gültigen Bewilligungsbescheid vom JobCenter Region Hannover und den Personalausweis vorzulegen. Das gilt auch für Angehörige von Arbeitslosengeld-Beziehern, die Sozialgeld vom Job-Center erhalten. Der HannoverAktivPass gilt dann bis zu 31. August des Folgejahres

• Bei Hilfe zum Lebensunterhalt | Grundsicherung:/Wohngeld: Der HannoverAktivPass wird automatisch mit dem Sozialhilfebescheid (Grundsicherungsbescheid) vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt verschickt. Das gilt auch für Asylbewerber, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Was muss man tun, um die Vergünstigungen durch den HannoverAktivPass zu erhalten?

Den Pass und einen gültigen amtlichen Ausweis beim Eintritt, an der Kasse, bei der Anmeldung etc. vorlegen. Das reicht.

Welche Vergünstigungen, Ermäßigungen usw. bekommt man durch den HannoverAktivPass?

Es gibt ganz unterschiedliche Angebote von verschiedenen Anbietern, zum Beispiel freien Eintritt im Museum, keine Lesegebühr in der Bücherei, günstigeren Mitgliedsbeitrag im Sportverein und vieles mehr. Die Einrichtungen geben selbst Auskunft über ihre Vergünstigungen, Ermäßigungen usw.

Der HannoverAktivPass ersetzt nicht die Angebote des so genannten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ des Bundes. Diese können – völlig unabhängig vom Hannover-Aktiv-Pass - bei den jeweils zuständigen Stellen (zum Beispiel JobCenter) beantragt werden.

Der Hannover-Aktiv-Pass berechtigt nicht zu Ermäßigungen im Nahverkehr (Busse und Bahnen). Solche Ermäßigungen sind Sache der Region Hannover/Fachbereich Soziales.

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