Grundrechte und Corona-Pandemie

Av.Mahmut Erdem
 

Av.Mahmut Erdem

Alinti: Avrupa Postasi

Seit fast 8 Wochen sind in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie die Grundrechte erheblich durch Allgemeinverordnungen zum Schutze der Bevölkerung auf der Basis eines einfachen Infektionsschutzgesetzes eingeschränkt.

Nur um ein paar dieser Grundrechte zu benennen so zum Beispiel

Häusliche Isolation, die sogenannte Quarantäne, beschränkt die Bewegungsfreiheit der einzelnen Betroffenen, schließlich darf man bestimmte Orte nicht mehr verlassen bzw. aufsuchen.

Kontaktverbot, beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Menschen. Es geht bei einer Kontaktaufnahme um die Entfaltung der freien Persönlichkeit sich mit anderen Menschen treffen zu können.

Außerdem werden die Versammlungsfreiheit und die Glaubensfreiheit sowie das Recht auf Berufsausübung des einzelnen Menschen eingeschränkt.

Es dürfen keine Demonstrationen stattfinden oder nur unter besonderen Auflagen. Bei der Einschränkung der Glaubensfreiheit dürfen Personen ihre Religionsausübung nicht in einer Gemeinschaft wie Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Cem-Häusern, sondern müssen von solchen Orten um sich mit anderen zu treffen Abstand nehmen.

Die Berufsfreiheit ist dadurch eingeschränkt, dass jemand sein Gewerbebetrieb nicht öffnen darf bzw. mehrere Wochen nicht betreiben.

Alle diese hier aufgeführten Grundrechte sind auch die Grundrechte wie Gleichbehandlung, sich zu organisieren in Form von Veranstaltungen und Vereinen betroffen.

Diese grundrechtlichen Einschränkung wird von einem Großteil der Bevölkerung, fast 90 % akzeptiert.

In diesem Artikel geht es nicht darum Maßnahmen in dem Rahmen der Corona-Pandemie von der Bundesregierung getroffene Entscheidungen zu kritisieren, sondern darum dass die Mehrheit der Gesellschaft genau hinsehen sollte das im Rahmen der Corona-Pandemie durch die Politik den Bürgern vorgegeben wird und diese Vorgaben kritisch würdigt.

Eine emanzipierte Gesellschaft muss zugleich ihre Kontrollinstanz gegenüber der Politik ausüben und die von ihr erkämpfte Grundrechte bewahren. Die Grundrechte sind Schutzrechte der einzelnen Individuen gegenüber dem Machthaber. Dieses Prinzip der Grundrechte existiert seit dem 12. Jahrhundert durch Magna Charta Libertatum. Daher kann es nicht sein, dass wenn man am Kiosk eine Zeitung holen darf die Freiheit dazu hat, aber nicht die Freiheit genießen darf, mit anderen gemeinsam zu demonstrieren , seine Meinung zu äußern, sich mit andere Personen zu versammeln oder sein Geschäft zu öffnen und Kunden zu empfangen.

Schließung von Bildungsstätten wie Schulen, Kindergarten oder Universitäten und andere Bildungseinrichtungen stellen meines Erachtens einen Angriff auf die Bildungsfreiheit der einzelnen Personen dar. Diese Beeinträchtigung des Grundrechtes ist nicht Verhältnismäßig. Einerseits wird gesagt, dass Jugendliche und Kinder sich mit dem Coronavirus nicht anstecken können, Andererseits werden Jugendliche und Kinder von Bildung durch die Schließung von Bildungsstätten ferngehalten.

Das gleiche gilt auch für die Schließung von öffentlichen Einrichtungen Standesämter, Meldebehörden, Pass- und Personaldienststellen sowie soziale Einrichtungen.

Künftig müssen meines Erachtens Grundrechteinschnitte im Rahmen der Corona-Pandemie subsidiär sein und es müssen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vielmehr in Betracht gezogen werden.