Sofortprogramm für die lokale Wirtschaft gestartet

Zehn Millionen für Selbständige und Betriebe bis 250 Mitarbeiter*innen: Am 1. April ist das städtische Soforthilfeprogramm für die hannoversche Wirtschaft online gegangen. Ab sofort können elektronische Anträge unter www.corona-soforthilfe-hannover.de gestellt werden. Für die Bearbeitung der Anträge hat die Verwaltung eine eigene "Task Force" eingerichtet.

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Das Sofortprogramm soll die lokale Wirtschaft in der Krise unterstützen.

"In der Corona-Krise muss gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Dafür haben wir das Zehn-Millionen-Euro-Programm aufgelegt. Die bereitgestellten Fördermittel sollen für möglichst viele Selbständige und kleinere Betriebe in Hannover einen Beitrag leisten, diese Krise zu überstehen", betont Oberbürgermeister Belit Onay.

Unterstützung auch über hannoverimpuls

Wirtschafts- und Umweltdezernentin, Erste Stadträtin Sabine Tegtmeyer-Dette, hebt neben der finanziellen Hilfestellung der Landeshauptstadt die Notwendigkeit einer adressatengenauen Beratung gerade kleiner und mittlerer Unternehmen hervor: "Wir wollen vermeiden, dass sich die Betriebe jetzt in einem Dschungel der unterschiedlichen Förderungen verirren. Deshalb unterstützen wir über das finanzielle Förderprogramm auch weiterhin unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit gezielten Beratungsangeboten."

Antragsbearbeitung erfolgt nach dem "Windhund-Prinzip"

Das Sofortprogramm der Landeshauptstadt richtet sich an Selbstständige und Gewerbebetriebe mit bis zu 250 Mitarbeiter*innen mit Sitz in Hannover, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage oder massive Liquiditätsengpässe geraten sind. Abhängig von der Größe des Betriebes werden Förderungen von 3.000 bis 30.000 Euro als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Antragsbearbeitung und –bewilligung erfolgt nach dem "Windhund-Prinzip".

Soforthilfeprogramm soll eine Liquiditätsbrücke schlagen

Stadtkämmerer Axel von der Ohe unterstreicht: "Rat und Verwaltung wollen mit dem Soforthilfeprogramm eine Liquiditätsbrücke schlagen, die es hoffentlich vielen Unternehmen erleichtert, für sich und ihre Beschäftigten eine Perspektive zu behalten. Dabei wissen wir, dass neben dem Geld der Faktor Zeit die entscheidende Währung in der aktuellen Situation ist. Umso mehr freuen wir uns, dass es nach der verwaltungsinternen Entscheidung, ein solches Programm zu initiieren, gerade einmal eine gute Woche gedauert hat, bis es an den Start geht."

 

Online-Antrag: Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe

Städtisches Förderprogramm für Firmen, Betriebe und Selbstständige mehr...

Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover

ehn Mio. Euro Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe

In nahezu allen Wirtschaftsbereichen sehen sich Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfällen, unterbrochenen Lieferketten, Stornierungswellen, massiven Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen konfrontiert. Zur Unterstützung in Hannover ansässiger Unternehmen und Freiberufler*innen in existenzbedrohlicher Lage hat die Landeshauptstadt Hannover ein Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro aufgelegt.

Ziel des Förderprogramms ist, schnell und unbürokratisch gerade denen zu helfen, die zur Existenzerhaltung nicht auf Zuschüsse, Förderungen, Kredite anderer warten können. Deshalb hat sich die Stadt Hannover entschlossen, Mittel im städtischen Haushalt bereit zu stellen. Ein Hilfsprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro ist eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt – noch mehr aber ist es eine Investition in die Zukunft.

Die Richtlinie finden Sie im kompletten Wortlaut im Infoportal. Hier einige gekürzte Hinweise:

Wer soll die Mittel bekommen?

Ein einmaliger Zuschuss wird ausschließlich Unternehmen und Freiberufler*innen mit Sitz in Hannover und bis zu 250 Mitarbeitenden gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie (das heißt nach dem 9. März 2020) in eine existenzgefährdende, wirtschaftliche Schieflage beziehungsweise in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und die diese Notlage nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel, insbesondere bisher nicht durch bereits erhaltene oder bewilligte Zuschüsse, Förderungen oder sonstige Hilfen des Landes Niedersachsen oder der Bundesrepublik Deutschland, ausgleichen können.

In welcher Höhe wird die Förderung gezahlt?

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt maximal:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 3.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Die Förderung ist auf zehn Millionen Euro begrenzt.

Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und andere Leistungen werden insoweit angerechnet werden, dass eine Überkompensation ausgeschlossen ist, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu decke