Mehmet Çakas droht die Abschiebung in die Türkei

 

 

 

                                         

                                                         Bild Archiv

  In Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilten kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas droht die Abschiebung in die Türkei.

Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas, der in Deutschland wegen Mitgliedschaft in der PKK zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt wurde, ist von der Abschiebung in die Türkei bedroht. Çakas verbüßt seine vom Oberlandesgericht Celle verhängte Haftstrafe in der JVA Uelzen in Niedersachsen, und seine Entlassung wird für Oktober 2025 erwartet. Gleichzeitig läuft gegen ihn auch in der Türkei ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft.

Mehmet Çakas hatte einen Asylantrag gestellt, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Durch einen Anwalt legte er Klage gegen die Ablehnung ein und stellte einen Antrag auf Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Lüneburg lehnte den Eilantrag am 11. Juni 2025 – völlig unerwartet und ohne die vom Anwalt vorgetragenen Gründe gegen eine Abschiebung zu berücksichtigen – ab. Sein Anwalt hat gegen diesen Beschluss eine zulässige Beschwerde eingelegt. Die mündliche Verhandlung über die Beschwerde wurde auf den 8. September 2025 terminiert.

„NOCH NIE WURDE EIN VERURTEILTER ABGESCHOBEN“

Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur ANF zu dem Thema: „Es ist seit langem bekannt, dass Personen, die in der Türkei der PKK-Mitgliedschaft beschuldigt werden, kein faires Verfahren erhalten. Daher hat es unseres Wissens nach bisher noch nie einen Fall gegeben, in dem eine in Deutschland wegen PKK-Mitgliedschaft verurteilte Person in die Türkei abgeschoben wurde.“

„ER KANN JEDERZEIT IN DIE TÜRKEI ABGESCHOBEN WERDEN“

Laut Anwalt Elberling gibt es jedoch zunehmend Anzeichen dafür, dass die deutschen Behörden planen, Mehmet Çakas noch vor diesem Datum in die Türkei abzuschieben. Elberling führte aus: „Die Staatsanwaltschaft Celle hat am 3. Juli beschlossen, auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten, sollte Mehmet Çakas abgeschoben werden. Konkret bedeutet das, dass Mehmet Çakas dem Risiko einer Abschiebung in die Türkei ausgesetzt ist. Er kann jederzeit aus der JVA Uelzen abgeholt und direkt in die Türkei abgeschoben werden.“ (MA)