Sachsen: Jahrelange Wartezeiten bei Einbürgerungen
Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (Mitte, SPD) mit neu eingebürgerten Leipzigern 2015 im Neuen Rathaus. Heute müssen Antragsteller zum Teil jahrelang auf die Einbürgerung warten. Bild: dpa
Die Einbürgerungsbehörden in Sachsen stünden „kurz vor dem Kollaps“, sagt der sächsische Ausländerbeauftragte. Antragsteller müssten oft Jahre auf ihre Einbürgerung warten.
Bei der Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung kommen die Behörden in Sachsen kaum hinterher. Die Kommunen fürchten, dass mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz die ohnehin schon langen Bearbeitungszeiten noch länger werden, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in großen sächsischen Städten ergab.
Die Einbürgerungsbehörden arbeiteten am Anschlag und stünden „praktisch kurz vor dem Kollaps“, sagte der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU). Zum Teil jahrelange Wartezeiten seien nicht hinnehmbar. „In Leipzig, Dresden und Chemnitz warten teilweise mehr als 1000 Anträge auf Bearbeitung. Auch bei einigen Landratsämtern dauert die Bearbeitung teilweise 21 Monate“, sagte Mackenroth.
Laut Innenministerium wurden in Sachsen im vergangenen Jahr 2276 Menschen eingebürgert. Das waren nur wenig mehr als im Jahr zuvor: 2021 waren es 1913. Die mit Abstand meisten Neubürger waren im vergangenen Jahr Syrer (790), danach folgen Ukrainer (202), Vietnamesen (98), Staatenlose (75), Iraker (69), Polen (67), Rumänen (58) und Russen (57).
Rückstau aus der Corona-Zeit
Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte, es gebe „verbreitet erhebliche Wartezeiten“. Die Behörden müssten Rückstände aufarbeiten, die durch die Corona-Pandemie entstanden seien, als erkrankte Mitarbeiter ausfielen und der Kontakt zu den Antragstellern erschwert war.
Zudem gebe es viele Vorschriften. Die Identität des Bewerbers müsse zweifelsfrei geklärt werden, Urkunden müssten von den deutschen Botschaften im Herkunftsland beschafft sowie das Entlassungsverfahren aus der alten Staatsangehörigkeit geregelt werden.
Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht weiter steigen werde, hieß es aus dem Ministerium. So soll es in Zukunft einfacher werden, deutscher Staatsbürger zu werden. Die Bewerber müssten künftig nicht mehr unbedingt ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen. Eine Einbürgerung soll schon nach fünf statt wie bisher erst nach acht Jahren möglich sein. Bei besonders guter Integration kann die Frist sogar auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Eine Sprecherin der Stadt Leipzig sagte, die stark gestiegenen Antragszahlen der vergangenen Jahre „resultieren noch aus der Flüchtlingswelle von 2014 bis 2016“. In Dresden dauert die Einbürgerung laut dem Stadtsprecher „derzeit etwa 16 Monate“. Ein unkompliziertes Verfahren sei nach zwei bis vier Wochen abgeschlossen. Bei intensiver Urkundenprüfung, Ermittlungen wegen eventueller Straftaten und der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit könne es hingegen mehrere Jahre dauern. Die Fälle würden nach Priorität abgearbeitet, vorgezogen würden etwa Anträge, bei denen für eine Berufsausübung die deutsche Staatsangehörigkeit vorausgesetzt werde.