Wichtiger Integrationsbaustein – Landrat verteidigt Arbeitspflicht für Asylbewerber
Von: Welt
Die Ankündigung, Asylbewerber im thüringischen Saale-Orla-Kreis zur Arbeit zu verpflichten, löste eine Debatte um diese gesetzliche Regelung aus. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, es gebe keinen Anlass für neue zusätzliche Gesetze oder Vorschriften
Der Landrat des thüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott (CDU), hat die Verpflichtung von rund 150 Asylbewerbern in den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises zu gemeinnütziger Arbeit als „wichtigen Integrationsbaustein“ verteidigt. „Wir möchten diejenigen, die zu uns kommen und die ja mindestens in den ersten drei Monaten nicht arbeiten dürfen, sofort abholen und in eine Tagesstruktur und sinnvolle Tätigkeit bringen“, sagte Herrgott am Samstag im Deutschlandfunk. In diesen Arbeitsgelegenheiten sollten die Menschen nicht dauerhaft bleiben, „sondern wir wollen sie dann weiterqualifizieren und in den ersten Arbeitsmarkt bringen“.
Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften gemeinnützige Arbeit für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde angeboten werden soll. Bei einer Ablehnung können die Sozialleistungen gekürzt werden. Bisher haben die Kommunen davon offenbar kaum Gebrauch gemacht. Die Ankündigung des thüringischen Saale-Orla-Kreises, diese Regelung umzusetzen, hat eine bundesweite Debatte über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ausgelöst.
NRW-Minister sieht keinen Anlass für neue GesetzeDerweil sieht NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) keinen Anlass für neue zusätzliche Gesetze oder Vorschriften in der politischen Debatte um Arbeitspflicht für Asylbewerber. „Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ist es zu begrüßen, wenn die Menschen, die in dieses Land kommen, so schnell wie möglich in geregelte Tagesabläufe kommen und eine sinnvolle Aufgabe haben“, sagte der Chef des CDU-Sozialflügels dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Dafür sei der Paragraf 5 im Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen worden, der Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern vorsieht. „Ich sehe hier keinen darüber hinaus gehenden Regelungsbedarf.“
Laumann hob die positiven Aspekte von Arbeitsgelegenheiten für die Integration hervor. „Arbeitsgelegenheiten besonders außerhalb der Einrichtungen sind nicht zuletzt im Interesse der geflüchteten Menschen selbst. Deshalb würde ich vor allem die Chancen betonen, die eine Arbeitsgelegenheit bietet: Für die Integration, für den Spracherwerb, um Einheimische kennenzulernen.“