Schweden beschließt Auslieferung von verurteiltem Türken
Anderthalb Monate nach der Einigung im NATO-Streit mit der Türkei hat Schweden beschlossen, einen türkischen Staatsbürger auszuliefern. Der Mann war bereits in der Türkei zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Wie der Rundfunksender SVT am Donnerstag berichtete, wurde der Mann in den Jahren 2013 und 2016 wegen Bank- und Kreditkartenmissbrauchs von einem türkischen Gericht zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Medien kolportierten den Namen Okan K. – bestätigt wurde das nicht.
Das schwedische Justizministerium bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass ein solcher Beschluss gefasst worden sei. Justizminister Morgen Johansson zufolge geht es um eine Routineangelegenheit. Der Auslieferungsantrag sei bereits 2021 bei den schwedischen Behörden eingegangen.
Verurteilt, weil er zum Christentum konvertierte?
Das Oberste Gericht von Schweden habe festgestellt, dass einer Auslieferung zum Verbüßen der Strafe nichts im Wege stehe. Nach SVT-Angaben ist es der erste bekanntgewordene Auslieferungsfall, seit der Prozess zur NATO-Aufnahme Schwedens eingeleitet worden ist.
Der Mann saß allerdings schon seit Ende 2021 in Gewahrsam, während er auf die Auslieferungsentscheidung wartete. Der Mann bestreitet laut SVT die Tat und meint demnach, wegen seines Wechsels zum Christentum sowie verweigertem Militärdienst verurteilt worden zu sein.
NATO-Norderweiterung noch nicht ratifiziert
Schweden und Finnland hatten im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Mitte Mai die Aufnahme in die NATO beantragt. Die Türkei hatte den Beginn dieses Prozesses zunächst blockiert und das mit der vermeintlichen schwedischen und finnischen Unterstützung von Terrororganisationen begründet.
Ende Juni unterzeichneten die drei Länder eine Absichtserklärung, die auf die Vorbehalte einging und wonach sich die beiden Länder bereit erklärten, mutmaßliche Terroristen oder Straftäter auszuliefern, solange es dem schwedischen bzw. finnischen Recht entspricht. Die Türkei hat die NATO-Norderweiterung bislang nicht ratifiziert.
dpa/dtj