Antisemitismus-Streit um Bundestagsvize: Union glaubt nicht an Reue von Özoguz

                               Artikel von Stephan-Andreas Casdorff
 
Muss die SPD-Abgeordnete ihr Amt wegen des Unmuts über ihren antisemitischen Post doch noch aufgeben? Selbst in der Koalition wird das nicht ausgeschlossen. Im Ältestenrat herrscht Uneinigkeit.
 
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                                                    Im Plenum des Bundestags: Aydan Özoguz, SPD, Vizepräsidentin. © Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler
 
 

Die Auseinandersetzungen um Aydan Özoguz und ihren antisemitischen Post sind längst nicht beendet. Der Fall der SPD-Abgeordneten und Vizepräsidentin des Bundestags war auch Thema im Ältestenrat, beantragt von der CDU/CSU. Die besteht – wie auch Vertreter der jüdischen Gemeinschaft und einzelne Parlamentarier – auf einem Rücktritt. Das unter anderem deshalb, weil sie sich von ihr nicht mehr vertreten sehen und nicht öffentlich von ihr vertreten werden möchten.

Özoguz, die sich mehrmals verteidigt und zu erklären versucht hat, wird vorgehalten, echte Bitten um Entschuldigung seien es nicht gewesen. Dazu habe sie die Stellungnahmen vor allem über Social Media und ihr Büro verbreitet. Ihre Kritiker halten vor dem Hintergrund Reue für wenig glaubhaft.

Der Union reicht die Erklärung von Özoguz, dass sie im Gegenteil Menschen zusammenführen und nicht spalten wolle, nicht aus. Anders bei ihrer Partei, der SPD, und den Grünen. Aus der FDP, dem dritten Koalitionspartner, kamen teils sehr kritische Stimmen, so von Frank Müller-Rosentritt. Nach Ansicht von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist nun „alles gesagt“.

Kubicki stellt CDU/CSU im Ältestenrat

Unwillen bei der Union hatte zwischenzeitlich Wolfgang Kubicki (FDP) hervorgerufen. Er soll in seiner Funktion als Bundestagsvizepräsident gesagt haben, der von Kollegin Özoguz verbreitete Post sei „unappetitlich“, falle aber unter die Meinungsfreiheit.

Damit mache er die Sache nicht besser, sondern schlimmer, hieß es aus der CDU/CSU-Fraktion. Außerdem verhindere die FDP verschärfende Tatbestände bei Antisemitismus auch mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit.

Kubicki fragte im Ältestenrat die Unionskollegen allerdings, ob sie glaubten, Özoguz sei Antisemitin. Das wiederum wurde von ihnen verneint. Daraufhin erklärte Kubicki, dann sei die Sache doch erledigt.

Eine Abwahl soll nicht möglich sein

Laut Geschäftsordnung sind Bundestagspräsidentin und Stellvertreter:innen für eine ganze Legislaturperiode gewählt. Eine Abwahl der Vizepräsidentin sei nicht möglich, hieß es im Ältestenrat.

Stephan Brandner von der AfD verwies hingegen darauf, er habe sich als Ausschussvorsitzender seinerzeit auch entschuldigt und trotzdem den Posten nach einem Antrag auf Abberufung aufgeben müssen. Was für den Rechtsausschuss gelte, müsse hier auch möglich sein. Diese Auffassung wurde vom CDU-Abgeordneten Hendrik Hoppenstedt geteilt.

Im vergangenen Jahr kam das Thema Abberufung schon einmal auf. Da ging es um Petra Pau im Amt der Vizepräsidentin, nachdem die Linke im Bundestag den Fraktionsstatus verloren hatte. Verwaltung, Ältestenrat und Vizepräsident Kubicki bei einer Rede im Plenum betonten indessen den Passus in der Geschäftsordnung, dass das Amt für eine ganze Legislatur bei der gewählten Person liege.

In Koalitionskreisen wird nicht damit gerechnet, dass im Fall Özoguz so schnell Ruhe einkehrt. Die SPD werde sich doch noch überlegen müssen, ob sie um weitergehende Konsequenzen herumkomme. Das sei den Kollegen auch so gesagt worden.