Frankreich: Pariser Verfassungsrat kippt große Teile von Einwanderungsgesetz

Artikel von , dpa  /Hadelsplatt 

mackron.jpg

French President Emmanuel Macron waits for the arrival of a guest at the Elysee Palace in Paris, Fra data-portal-copyright=
© Bereitgestellt von Handelsblatt

 

Frankreichs neues Einwanderungsgesetz ist ein Schlüsselvorhaben von Präsident Macron. Nun hat der Verfassungsrat große Teile davon für unzulässig erklärt. Der Regierung dürfte das recht sein.

Nach monatelangem Tauziehen um Frankreichs neues Einwanderungsgesetz hat der Verfassungsrat große Teile des umstrittenen Vorhabens gekippt. 32 von 86 Artikeln hätten keinen ausreichenden Bezug zum eigentlichen Gesetzesvorhaben, entschied der Rat am Donnerstag in Paris.

Präsident Emmanuel Macron könnte sein Schlüsselvorhaben nun ohne die gestrichenen Artikel in Kraft setzen. Dass die Regierung einen neuen Gesetzestext unter Einarbeitung der gestrichenen Passagen vorlegt, sei unwahrscheinlich, berichtete der Sender France Info unter Verweis auf Regierungskreise.

Auf Druck der konservativen Oppositionspartei Les Républicains, mit deren Stimmen Macrons Mitte-Lager das Gesetz verabschieden wollte, wurde der Text Ende vergangenen Jahres deutlich mehr verschärft, als der Regierung an sich lieb war. Macron und zahlreiche Parlamentarier legten das Gesetz nach der Verabschiedung dem Verfassungsrat vor. Dieser überprüft - ähnlich wie das deutsche Bundesverfassungsgericht - Gesetze und Vorhaben auf ihre Rechtmäßigkeit.

Der Verfassungsrat strich unter anderem Änderungen bei der Familienzusammenführung und die geplante Wiedereinführung der Straftat des irregulären Aufenthalts. Dass Migranten Wohnkostenzuschüsse und Familiengeld erst später als bisher erhalten sollten, sah der Rat auch als nicht in direktem Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben und strich den entsprechenden Artikel.

Dass der Rat etliche der Verschärfungen nun kassiert, dürfte durchaus im Sinne der Regierung sein. Wie Innenminister Gérald Darmanin sagte, habe der Verfassungsrat den Gesetzestext mit den Bestandteilen, wie die Regierung ihn auf den Weg gebracht habe, für gut befunden. Für unzulässig erklärt worden seien etliche Ergänzungen des Parlaments.