Ansaar International: Seehofer verbietet vermeintlichen Hilfsverein wegen Terrorfinanzierung
Der islamistische Verein Ansaar International sammle Geld zu angeblich humanitären Zwecken und lasse dieses dann etwa der Al-Nusra-Front in Syrien zukommen, so der Vorwurf aus dem Bundesinnenministerium.
Seehofer verbietet vermeintlichen Hilfsverein wegen Terrorfinanzierung
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International sowie mehrere Teilorganisationen der islamistischen Vereinigung verboten. Aus seinem Ministerium hieß es, das Verbot sei am frühen Mittwochmorgen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in zehn Bundesländern vollstreckt worden. Nach ersten Informationen waren Objekte und Personen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen betroffen.
Begründet wurde das Verbot damit, die Spendensammlungen von Ansaar seien in der Absicht erfolgt, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die Al-Nusra-Front in Syrien, an die palästinensische Hamas sowie an Al-Shabaab in Somalia. Durch die unwahre Angabe, die Gelder würden ausschließlich humanitären Zwecken zugute kommen, seien Spender betrogen worden. Wie ein Sprecher Seehofers Sprecher am Mittwoch im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb, sagte der Minister: "Wer den Terror bekämpfen will, muss seine Geldquellen austrocknen."
Das Ministerium ist außerdem der Auffassung, dass die Missionierungsaktivitäten der Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Hier würden "fortlaufend Feinde einer Weltordnung geschaffen, welche die Menschenwürde Andersgläubiger schützt". Kinder aus Deutschland würden in die von Ansaar im Ausland aufgebauten Einrichtungen geschickt, "um dort salafistisch-extremistische Inhalte zu verinnerlichen und zurück nach Deutschland zu tragen".
In den vergangenen Jahren hatte es im Zusammenhang mit den gesammelten Spenden des Vereins mehrere Razzien gegeben. Ausgangspunkt für das Verbot war eine Großrazzia bei dem Netzwerk im April 2019, bei der umfangreiches Material beschlagnahmt worden war. Im April diesen Jahres waren wohl in Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung in Nordrhein-Westfalen und Bayern Wohnungen durchsucht worden.
Der Verdacht richte sich gegen drei Beschuldigte, teilte die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft damals mit. Man ermittle auch wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue. Bei einem der Beschuldigten handele es sich um einen Düsseldorfer Rechtsanwalt. In NRW wurde Ansaar International schon zuvor vom Verfassungsschutz beobachtet und im jüngsten Jahresbericht als extremistisch-salafistisch eingestuft.