Der Alevitischen Gemeinde Deutschland

zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

Als Menschen,

als Religionsgemeinschaft und als Akteure,

die sich für die Integration und für ein friedliches Miteinander der Religionen und Lebensanschauungen einsetzen haben wir als Alevitische Gemeinde Deutschland die lebendige und vielfältige Gemeinschaft von Kulturen und Religionen in unserem Land mitgestaltet und bereichert.

Mit dem Engagement unserer 160 Gemeinden leisten wir bundesweit seit über 30 Jahren einen wertvollen Beitrag als Mittlerin zwischen unterschiedlichen Kulturen und Traditionen und verkörpern die Vielfalt, das Recht auf Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit.

Als Körperschaft in der Form eines Vereins hat unser Engagement und unsere Arbeit die Sichtbarkeitunddie Wertschäztungerfahren.

Nun erhält die Alevitische Gemeinde Deutschland als anerkannte Religionsgemeinschaft die höchste Form der gesellschaftlich-juristischen Anerkennung.

Indem Bewusstsein,dassdie hierzulandelebendenMenschenalevitischenGlaubens dauerhaft einen Teil der Bevölkerung der Region bilden und ihr gelebter Glaube zu einem festen Bestandteil des religiösen Lebens im Land geworden ist, erleben wir nun ein historischesEreignis.

Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an unsere Gemeinde ist uns ein großer Ansporn und noch mehr:

 

Sie ist uns eine Verpflichtung. Die Verpflichtung, auch zukünftig unser ganzes Tun und Engagementdafüreinzusetzen,dasswirdieVielfaltderGesellschaftgegen dieEinfaltdes Denkens schützen und noch intensiver dafür einsetzen, dass unsere Gesellschaft frei und offenbleibt.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat den Hauptausschuss einberufen und folgenden Tagesordnungspunkt festgesetzt:

 

Entwurf einer Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln