Fördermittel für Erdogan-nahen Verband Bund dreht Ditib teilweise den Geldhahn zu

dpa

Köln -

Ungeachtet der Kritik an der Nähe der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) zum türkischen Staat stellt die Bundesregierung für 2018 erneut Fördermittel für Projekte des umstrittenen Verbands mit Sitz in Köln bereit. Allerdings belaufen sich die Zusagen nur noch auf eine Gesamtsumme von 297.500 Euro. Wie aus einer Auflistung des Bundesinnenministeriums hervorgeht, ist dies etwa ein Fünftel der 2017 und weniger als ein Zehntel der 2016 gezahlten Mittel.

Der scheidende religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, verlangte dennoch erneut, die Kooperation mit Verbänden wie der Ditib, dem Zentralrat der Muslime oder Milli Görüs generell auf den Prüfstand zu stellen, da diese „aus dem Ausland gesteuert“ würden. Beck monierte auch das Fehlen einer Strategie für den Umgang mit den Verbänden und verlangte einen Neuanfang, auch im Hinblick auf die „Deutsche Islamkonferenz“.

Für die umfassende Information von Politik und Öffentlichkeit über die verschiedenen islamischen Akteure in Deutschland solle ein eigenes wissenschaftliches Institut gegründet werden.

Volker Beck kritisiert „Fehlinvestitionen“

Für 2017, das Jahr nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei mit der folgenden Verhängung des Ausnahmezustands und der rigiden Verfolgung tatsächlicher und angeblicher Gegner des Regimes von Präsident Recep Tayyip Erdogan, weist das Ministerium Zahlungen von 1,47 Millionen Euro an die Ditib-Zentrale sowie Ditib-Teilverbände aus. Der Schwerpunkt der Projektförderung lag wie schon im Vorjahr auf der Flüchtlingshilfe. 2016 hatte der Bund 3,27 Millionen an die Ditib gezahlt. Der Zentralrat der Muslime steht für 2018 mit gut 100.000 Euro auf der Empfängerliste.

Im Vorjahr hatte der Verband mehr als eine Million Euro erhalten, 2016 waren es knapp 880.000 Euro. Beck nannte die Höhe der Zuwendungen „erstaunlich“. Unter den Leistungen seien „Fehlinvestitionen“ und „religionspolitische Fehlgriffe“. Die Regierung habe „das Abhängigkeitssystem der Ditib stark gemacht“.

Die Liste der vom Bund geförderten Projekte sei „nicht abschließend“ und stelle keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen dar, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. So tauchen darin neben der von der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet abhängigen Ditib und dem Zentralrat der Muslime auch die Alevitische Gemeinde und vor allem die Türkische Gemeinde in Deutschland auf.

Islamverbände dürfen nicht diskriminiert werden

Ein komplettes Verbot staatlicher Geldzuwendungen an Religionsgemeinschaften aus dem Ausland, wie dies unter anderem das CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn gefordert hatte, lehnt die noch amtierende Regierung als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit ab. Das Verbot in einem „Islamgesetz“ nach österreichischem Vorbild auf die islamischen Verbände zu beschränken, wäre überdies eine grundgesetzwidrige Diskriminierung. Allerdings müssten sich die Empfänger verfassungs- und gesetzeskonform verhalten und mit erhaltenen Zuwendungen nach den Vorgaben des Vereins- und Steuerrechts umgehen.

Zugleich räumte die Regierung das Fehlen eigener Erkenntnisse sowohl über den Einfluss fremder Staaten auf islamische Verbände in Deutschland als auch über deren Haltung zu Demokratie und Grundrechten, zum Minderheitenschutz oder zum Existenzrecht Israels ein. „Aus Gründen des Staatswohls“ verweigerte sie offene Antworten zu geheimdienstlichen Erkenntnissen über organisatorische und finanzielle Einflussnahme islamischer Staaten – etwa aus der Golfregion oder Nordafrika.

Beck kritisierte den Wissensstand der Regierung als fragmentarisch und folglich als gefährlich: „Der Staat muss wissen, mit wem er verhandelt, wenn es um Projektförderung, Seelsorge, Islam-Unterricht und gar die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts geht.“