Verdacht auf Volksverhetzung Türkische Gemeinde zeigt AfD-Landeschef Poggenburg an

 >

André Poggenburg im Landtag von Sachsen-Anhalt (Archivbild).

(Foto: dpa-mag)
  • Der SZ liegen nun Strafanzeigen der Türkischen Gemeinde gegen ihn vor.
  • Ihr Vorsitzender Atila Karabörglü sieht in Poggenburgs Äußerungen einen "Angriff auf das friedliche Zusammenleben in Deutschland".
Von Reiko Pinkert

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TDG) und ihr Vorsitzender haben wegen Beleidigung und Volksverhetzung Strafanzeigen gegen den AfD-Politiker André Poggenburg gestellt. In einem der entsprechenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft Dresden, die der SZ vorliegen, wird Poggenburg unter anderem "Nichtachtung und Missachtung" vorgeworfen, seine Äußerungen seien "ehrverletzend" und "nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt". Er habe den Türken in Deutschland das Recht abgestritten, "an der gesellschaftlichen Diskussion gleichberechtigt teilzunehmen".

Der Vorsitzende der TDG, Atila Karabörglü, sagte nun, die "durch André Poggenburg ausgesprochenen Beleidigungen" zielten nicht nur auf ihn persönlich und seinen Verband, sondern seien "ein Angriff auf das friedliche Zusammenleben in Deutschland." Einer der beteiligten Anwälte erklärte, die AfD zeige "ihr wahres Gesicht", sie sei "nichts anderes als eine rassistische NPD in einem blauen bürgerlichen Gewand".

Poggenburgs Hass-Sprüche

Sachsen-Anhalts Parteichef beschimpft die Türkische Gemeinde als "Kameltreiber" und "Kümmelhändler" - und löst Empörung aus. Von Jens Schneider mehr ...

Poggenburg hatte die Türkische Gemeinde in Deutschland beim politischen Aschermittwoch seiner Partei in Sachsen massiv angegriffen, nachdem diese sich gegen das geplante Heimatministerium der Bundesregierung ausgesprochen hatte. Unter anderem sagte er: "Diese Kameltreiber sollen sich dahin scheren, wo sie hingehören." Und: "Hier haben sie nichts zu suchen und zu melden." Über die doppelte Staatsbürgerschaft sagte Poggenburg, diese bringe nichts hervor "als heimat- und vaterlandsloses Gesindel, was wir hier nicht länger haben wollen". Vom Publikum wurde er für die Äußerungen bejubelt.

Von vielen anderen Seiten war nach der Veranstaltung am Mittwoch Kritik und Empörung laut geworden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier etwa sagte zu den Äußerungen Poggenburgs während eines Besuchs in Halle in Sachsen-Anhalt: "Was ich sehe, ist, dass es Politiker gibt, die Maßlosigkeit in der Sprache, Rücksichtslosigkeit und Hass in ihrer Haltung zu einer eigenen Strategie machen."

Der AfD-Bundesvorstand reagierte mittlerweile mit einer Abmahnung gegen ihren Landesvorsitzenden in Sachsen-Anhalt. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, teilte ein Parteisprecher am Freitag mit. Die AfD-Bundessatzung sieht in Paragraf 7 Absatz 3 vor, dass der Vorstand eine Abmahnung aussprechen kann, wenn "ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei" verstößt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete nach Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ein Prüfverfahren ein. Als Abgeordneter im Landtag von Magdeburg genießt Poggenburg allerdings Immunität. Vor Einleitung eines möglichen Ermittlungsverfahrens müssten daher zuvor die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

Wann wird Hetze zu Volksverhetzung?

Deftige Sprache und scharfe Angriffe allein sind nicht strafbar. Aber bei den Türken-Beschimpfungen des AfD-Politikers Andre Poggenburg dürfte die Rechtslage nach dem Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs klar sein. Von Wolfgang Janisch mehr...