Wo beginnt Rassismus? Deutsche Ämter erhalten Leitfaden

Rassismus hat in der Verwaltung keinen Platz – darüber sind sich alle einig. Doch wo beginnt Rassismus? Eine von Expertinnen und Experten formulierte Definition soll nun Klarheit bringen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan (SPD), gibt den deutschen Verwaltungen eine Arbeitsdefinition von Rassismus an die Hand. Die in einem von Expertinnen und Experten in einem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Prozess formulierte Definition soll Beamtinnen und Beamten im Alltag mehr Klarheit verschaffen.
Sie soll allerdings nicht verbindlich sein, sondern lediglich ein Angebot. Die Definition umfasst 13 Sätze. „Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion“, heißt es in der Definition.
„Menschen werden durch Rassismus stigmatisiert“
Bestimmte Merkmale würden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisierten. Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden demnach herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet.
In ihren Schlussfolgerungen erklären die Expertinnen und Experten: „Menschen werden durch Rassismus stigmatisiert, benachteiligt und ausgegrenzt. Rassismus belastet und gefährdet einzelne Personen und Gruppen.“ Darüber hinaus stelle Rassismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Legitimation des demokratischen Verfassungsstaats infrage.
Unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit
Die Definition soll laut Alabali-Radovan nutzbar sein für das Handeln der Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen und „das Bewusstsein in den Verwaltungen für alle Erscheinungsformen von Rassismus schärfen“. Die Staatsministerin mahnte: „Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht.“