Ist das die Wende in der deutsch-türkischen Beziehungskrise?
Peter Steudtner ist frei, die Erleichterung in Deutschland ist riesig. Aber ist das wirklich der erste Schritt zur Normalisierung des zerrütteten Verhältnisses zwischen Deutschland und der Türkei? Und ist der Alptraum für Steudtner schon beendet?
Fragen und Antworten
Von Michael Fischer und Can Merey, dpa
Für Außenminister Sigmar Gabriel zählten die Gespräche mit seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt Cavusoglu in den letzten Monaten zu den unerfreulicheren Amtshandlungen. Am Freitagmorgen gab es endlich mal etwas Positives zu besprechen: Die Freilassung des Menschenrechtlers Peter Steudtner (45). Gabriel zeigte sich in dem Gespräch erleichtert – und betonte sein Interesse an einer Verbesserung der seit Monaten schwer angeschlagenen deutsch-türkischen Beziehungen.
Wie stehen die Chancen dafür?
Sie sind sicherlich gestiegen. Eine Garantie für eine wirkliche Wende in dem seit Monaten zerrütteten Verhältnis gibt es aber nicht. Immer noch sind zehn Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei in Haft. Solange das so ist, kann es aus deutscher Sicht keine Normalisierung geben.
Erwartet die Türkei eine Gegenleistung?
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und sein Außenminister Cavusoglu dringen seit langem darauf, dass in Deutschland die als Terrororganisation eingestufte PKK und Mitglieder der Gülen-Bewegung stärker verfolgt und gegebenenfalls an die Türkei ausgeliefert werden. Die Bewegung des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen wird für den gescheiterten Putschversuch im vergangenen Jahr verantwortlich gemacht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass in Deutschland die Justiz und nicht die Politik für Auslieferungen zuständig sei. Ein Entgegenkommen ist an dieser Stelle deswegen ausgeschlossen.
Wird die Bundesregierung ihre verschärfte Türkei-Politik wieder lockern?
Auch damit ist nicht zu rechnen. Die Bundesregierung hat die Reisehinweise verschärft, blockiert größere Rüstungsexporte, hat die Hermes-Bürgschaften für alle deutschen Exporte gedeckelt und die EU-Verhandlungen über die Ausweitung der Zollunion mit der Türkei auf Eis gelegt. All das wird wohl erst einmal so bleiben, um den Druck auf die Türkei aufrecht zu erhalten. Allerdings werden die Daumenschrauben wohl auch nicht weiter angezogen.
Hat ein Treffen von Altkanzler Gerhard Schröder mit Erdogan im September den Durchbruch im Fall Steudtner gebracht?
Ganz genau weiß man das nicht. Die Bundesregierung schweigt sich darüber aus. Der türkische Justizminister Abdülhamit Gül sagt, Schröder und Erdogan hätten die Freilassung nicht ausgehandelt. Dafür seien alleine die unabhängigen Richter verantwortlich. Es spricht aber einiges dafür, dass Schröder eine Art Eisbrecher in einer absolut festgefahrenen Situation zwischen den Regierungen beider Länder war.
Ist die Intervention des ehemaligen SPD-Chefs Schröder ein Problem für Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel?
Nein. Im Gegenteil: Merkel hat dem Vorschlag für die Schröder-Intervention von Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) zugestimmt. Offensichtlich, weil sie gute Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu einer Freilassung für die Inhaftierten sah. Dass Schröder nun als Befreier Steudtners gefeiert wird, dürfte für sie zweitrangig sein.
Hat Schröder mit Erdogan auch über die anderen Gefangenen gesprochen?
Davon ist auszugehen. Die Lösung der anderen Fälle dürfte aber schwieriger sein. Es gibt noch mindestens zehn Untersuchungshäftlinge, die aus politischen Gründen im Gefängnis sitzen. Zwei sind namentlich bekannt: Der «Welt»-Korrespondent Deniz Yücel (44) und die Journalistin Mesale Tolu (32). Yücel sitzt seit acht Monaten in U-Haft, ohne dass die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gegen ihn vorgelegt hat. Tolus Verfahren begann am 11. Oktober, am ersten Prozesstag verfügte das Gericht, dass die Deutsche in U-Haft bleibt. Der Prozess wegen Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation wird am 18. Dezember fortgesetzt.
Geht der Prozess gegen Steudtner und andere Menschenrechtler weiter?
Ja. In der Türkei entscheiden Gerichte nach Beginn eines Prozesses, ob inhaftierte Angeklagte in Untersuchungshaft bleiben müssen. Wenn U-Häftlinge freigelassen werden, ist das kein Freispruch – auch wenn sich daraus erahnen lässt, für wie gravierend das Gericht die Vorwürfe hält. Der Prozess gegen Steudtner, seinen schwedischen Kollegen Ali Gharavi und neun türkische Menschenrechtler wegen Terrorvorwürfen wird am 22. November in Istanbul fortgesetzt. Mit einem Urteil wird nicht mehr in diesem Jahr gerechnet.
Muss Steudtner am 22. November etwa vor Gericht erscheinen?
Nein. Der Türkei-Experte von Amnesty International, Andrew Gardner, sagt, mit ihren Aussagen zu Prozessbeginn seien Steudtner und Gharavi ihrer Pflicht nachgekommen. «An weiteren Anhörungen müssen sie nicht teilnehmen.» Sollten sie allerdings zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, würden sie sich nach türkischem Recht strafbar machen, wenn sie ihre Haft nicht anträten. Vorgeworfen werden ihnen und den anderen Menschenrechtlern «Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation» und Unterstützung solcher Gruppen.
Darauf stehen in der Türkei bis zu 15 Jahre Gefängnis.
Ginge Steudtner dann tatsächlich ins Gefängnis?
Nein. Steudtner und Gharavi würden mit Sicherheit nicht in die Türkei zurückkehren, um dort eine Haftstrafe anzutreten. Auch von der deutschen Justiz hätten sie nichts zu befürchten, die Anklage genügt Maßstäben des deutschen Rechtsstaates nach Einschätzung von Experten in keinster Weise. Was aber theoretisch passieren könnte, auch wenn das nach derzeitigem Stand nicht sehr wahrscheinlich ist: Die türkischen Behörden könnten Steudtner und Gharavi mit einer so genannten Red Notice bei Interpol international zur Fahndung ausschreiben lassen, damit sie ausgeliefert werden.
Was würde im Fall einer solchen Red Notice passieren?
In Deutschland hätte Steudtner nichts zu befürchten. Auslandsreisen könnten allerdings sogar in EU-Staaten problematisch werden, wie der Fall des Kölner Schriftstellers Dogan Akhanli gezeigt hat: Er wurde am 19. August wegen einer türkischen Red Notice im Urlaub in Spanien festgenommen, nach seiner Freilassung verhängten die spanischen Behörden eine Ausreisesperre. Akhanli wurde zwar nicht ausgeliefert, konnte aber erst vergangene Woche nach Köln zurückkehren. Für Steudtner problematisch: Als Menschenrechtstrainer ist er viel im Ausland unterwegs. Nach seiner Aussage vor Gericht ist er alleine in den fünf Jahren vor seiner Festnahme in der Türkei beruflich nach Mosambik, Angola, Kenia, Palästina, Nepal und Myanmar gereist.
Wäre der Alptraum für Steudtner mit einem Freispruch beendet?
Vermutlich ja, ganz sicher ist aber auch das nicht. In der Anklageschrift des derzeit laufenden Verfahrens steht, dass noch separate Ermittlungen gegen die Verdächtigen wegen Vorwürfen der Spionage und der Terrorfinanzierung laufen. Theoretisch könnten auch diese Ermittlungen zu einer Anklage und einem Prozess führen. Allerdings ist unwahrscheinlich, dass die türkische Justiz Steudtner und Gharavi tatsächlich hinter Gitter bringen möchte. Auch dem Richter war bewusst, dass die beiden Ausländer die Türkei verlassen werden, wenn er sie ohne Ausreisesperre freilässt.