Zur politischen Partizipation von EinwanderInnen
Die Einwanderinnen und Einwanderer sollten als gleichberechtigtem vollem Bürgerrecht anerkannt werden.In Deutschland sind allerdings keine übergreifenden und ernsthaft ergebnisorientierten politischen Maßnahmen auf dieses Ziel hin zu erkennen. Der Schwerpunkt der Diskussion über die Partizipation von Einwanderinnen und Einwanderern in Deutschland liegt gegenwärtig auf Integration und nicht auf vollem Bürgerrecht.
Politische Partizipation
Politische Partizipation bezeichnet nach einer weitgehend akzeptierten Definition "Verhaltensweisen von Bürgern, die sie alleine oder mit anderen freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen“.
Nach diesem Verständnis umfasst politische Partizipation u.a. die Möglichkeit einer akzeptierten und gleichberechtigten Beteiligung an Institutionen der politischen Willensbildung im engeren Sinne, wie z.B. in politisch relevanten Organisationen wie Parteien und Gewerkschaften oder in bestimmten Ausschüssen, aber auch eine Beteiligung an der politischen Willensbildung im weiteren Sinne, beispielsweise in formellen und informellen Interessensvertretungen für Einwanderinnen und Einwanderer.
Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement bezeichnet dagegen jede Form des freiwilligen Engagements für das Gemeinwohl, das oft ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeübt wird. Als mögliche Beteiligungsformen sind hier zum Beispiel zu nennen die Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Tätigkeiten in sozialen Diensten und Freiwilligenarbeit.
Politische Beteiligung
Politische Beteiligung in allen Politikbereichen ist für Einwanderinnen und Einwanderer ein relativ neues Konzept und bezieht sich auf den komplexen Prozess, der alle Rechte umfasst, die EinwanderInnen von der Aufnahmegesellschaft gewährt werden.
Dabei sollte zuerst gelten, dass EinwanderInnen ihre Interessen in der deutschen Gesellschaft selbst vertreten, wobei die demokratischen Normen und Werte der Aufnahmegesellschaft zu beachten sind.
Diese wiederum sollte positive Handlungsmöglichkeiten eröffnen in Hinblick auf die Gewährung der politischer Rechte sowie in Hinblick auf die Aktivierung oder Motivierung der EinwanderInnen im Sinne dieser Rechte.
Überzeugende Angebote in diesen beiden Bereichen schaffen Vertrauen und fördern die Identifikation mit der Aufnahmegesellschaft sowie die Übernahme von Werten und Normvorstellungen, die sich weder voraussetzen noch erzwingen lässt.
In allen gesellschaftlichen Bereichen sollten sich EinwanderInnen beteiligen können, z.B. auch im öffentlichen Dienst, bei ehrenamtlicher Tätigkeit, in sozialen Diensten und bei der Freiwilligenarbeit.
Politische Gleichberechtigung verlangt und bewirkt Vertrauen in die politischen Institutionen, Chancengleichheit und letztendlich Akzeptanz von Vielfalt.
Politische Beteiligung als Ziel
Diese Akzeptanz ist im Sinne der angestrebten Beteiligung notwendig. Nur wenn die EinwanderInnen mit ihren Werten und Normen – sofern sie nicht denen der Aufnahmegesellschaft diametral entgegengesetzt sind – akzeptiert werden, werden sie sich auf gleichberechtigte Weise zu engagieren versuchen.
Wenn sie allerdings hauptsächlich als Fremde wahrgenommen werden, die auf eurozentristische Besserwisserart darüber belehrt werden, dass sie sich den Werten und Normen der Aufnahmegesellschaft anpassen müssen, wird man politisches Engagement nicht erwarten können
Der Europarat hatte bereits 1992 eine "Konvention zur Partizipation von EinwanderInnen am lokalen öffentlichen Leben" vorgelegt, in welcher die Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU- Einwanderinnen und Einwanderer empfohlen wurde.
Das volle Bürgerrecht und damit politische Beteiligungsangebote und
–rechte für alle EinwanderInnen , das stand in Deutschland noch nie auf der Tagesordnung.