Türkei Reisecheck 2020
Was bedeutet „Reisewarnung“?
Das Auswärtige Amt unterscheidet drei Stufen der Empfehlungen:
- Reisehinweis: Sie enthalten Informationen zu den relevanten Besonderheiten eines Landes, zum Beispiel zu den Einreisebestimmungen, zu Zollvorschriften, strafrechtlichen Vorschriften und medizinischen Hinweisen.
- Sicherheitshinweis: Mit diesen Information werden Reisende, wo erforderlich, auf landesspezifische Risiken für Deutsche aufmerksam gemacht.
- Reisewarnung: Sie wird verhängt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden „eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, heißt es auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Das bedeutet, dass Reisenden abgeraten wird, in diese Länder zu reisen. Deutsche, die in einem von einer Reisewarnung betroffenen Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Die unter anderem gegen die Türkei verhängte Reisewarnung ist das schärfste Schwert der Bundesregierung. Sie ist allerdings kein Verbot, sondern vielmehr ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes an jeden Einzelnen. Dennoch hat sie konkrete Auswirkungen für Verbraucher: Denn mit ihr liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, die Verbrauchern das Recht geben, ihre Pauschalreise kostenlos zu stornieren. Sie bekommen also ihr Geld zurück.
Stand: 21. Juni 2020
Die Türkei wurde als Corona-Risikogebiet eingestuft. Was bedeutet das für Reisende?
Die Bundesregierung hat die Türkei zusammen mit 130 weiteren Ländern als Corona-Risikogebiet eingestuft. Auf der Liste, die bereits am Montag zum ersten Mal vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht wurde und nun regelmäßig aktualisiert wird, stehen auch andere beliebte Urlaubsländer der Deutschen.
Einreisende aus einem Risikogebiet müssen damit rechnen, dass sie 14 Tage in Quarantäne müssen. Für diese Länder ist unter anderem deswegen eine Aufhebung der immer noch für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union geltende Reisewarnung nach jetzigem Stand unwahrscheinlich.
Warum wurde die Türkei als Risikogebiet eingestuft?
Die offiziellen Fallzahlen der Türkei werden in der Bundesregierung mit Skepsis betrachtet. Zur Beurteilung von Risikogebieten kommt es nicht nur auf die reine Datenlage an − es geht auch um Transparenz. Die Türkei erklärt, dass die Infektionszahlen in Tourismusgebieten gering und Intensivbetten ausreichend sind, eine regionale Aufschlüsselung der Fallzahlen teilt sie nicht mit.
Ist mit einer Aufhebung der Einstufung als Risikogebiet zu rechnen?
Ausschlaggebend für eine Einstufung als Risikogebiet ist wie bei der Reisewarnung die Zahl der Neuinfektionen. Sind es mehr als insgesamt 50 auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, gilt ein Land als Risikogebiet. Aber auch wenn die Infektionszahl niedriger liegt, kann ein Land zum Risikogebiet erklärt werden − zum Beispiel bei mangelnden Testkapazitäten oder unzureichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. „Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen“, heißt es auf der Internetseite des RKI.
Wird die Türkei die genaue Corona-Infektionszahlen mitteilen?
Die Türkei beugt sich jetzt einer Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, um von Deutschland als sicheres Reiseland anerkannt zu werden. Auf Wunsch der Kanzlerin werde die Türkei ab sofort genaue Corona-Infektionszahlen für die Tourismus-Regionen wie Antalya weiterleiten, sagt Außenminister Mevlüt Cavusoglu. Bisher gab die türkische Regierung nur landesweite Zahlen heraus. Cavusoglu und Tourismusminister Mehmet Nuri Ersoy wollen demnächst nach Deutschland reisen, um die Bundesregierung vom „sicheren Tourismus“ in der Türkei zu überzeugen.
Wie entwickelt sich die Covit-19-Situation in der Türkei?
Nach Informationen des Gesundheitsminister Fahrettin Koca am 21. Juni, ging die Zahl der täglichen Covid-19-Fälle weiter zurück, wobei Istanbul und Ankara die niedrigsten bestätigten Fälle der vergangenen Woche verzeichneten. Die Daten zeigten, dass die Zahl der Genesenen ab dem 21. Juni zum dritten Mal in Folge wieder die neuen Fälle übertraf.
Das Robert Koch-Institut (RKI) präsentiert auf einem Dashboard die aktuellen Zahlen u.a. für die Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Bundesländern aufgeteilt: Covit-19. RKI präsentiert u.a. eine weltweite Covit-19-Übersicht.
Was ist, wenn ich trotz Reisewarnung in die Türkei reise?
Wer trotz Reisewarnung in die Türkei verreist, sollte sich über die möglichen Folgen im Klaren sein. Wer in ein Risikogebiet reist, ist in der Regel nicht durch die Reisekrankenversicherung geschützt. Die meisten Versicherungen gelten dann nicht zwingend.
Sollte es zu einer zweiten Corona-Welle während des Urlaubs kommen, würden Reisende nicht von ihrem Heimatland zurückgebracht. Eine staatlich organisierte Rückholaktion von Urlaubern wie im März und April werde es nicht wieder geben können, betont das Auswärtige Amt.
Es empfiehlt sich, dieses mit der eigenen Krankenversicherung noch einmal abzuklären. Es gibt spezielle Auslandskrankenversicherungen, die auch in Risikogebieten greifen.
Versicherungsschutz: Was geschieht, wenn ich mich in der Türkei mit dem Coronavirus infiziere oder dort positiv getestet werde?
Bei einer Corona-Infektion in der Türkei werden Erkrankte sofort medizinisch behandelt. Sie werden im Krankenhaus isoliert behandelt. Da die Türkei versicherungsrechtlich als Risikogebiet gilt, greift eine normale Auslandskrankenversicherung nicht. Im schlimmsten Fall müssen die Erkrankten also die Kosten der Behandlung selbst zahlen. Hinweis: Am Freitag erklärte der türkische Tourismusminister Mehmet Nuri Ersoy, dass die Türkei ab dem 1. Juli eine spezielle „Covid-19-Versicherung“ für Touristen anbieten werde. „Für den Einmal-Betrag von 15, 19 oder 23 Euro werden Behandlungskosten von 3.000, 5.000 bzw. 7.000 Euro übernommen“, so Ersoy auf einer Pressekonferenz.
Kann ich jetzt wieder von Deutschland in die Türkei fliegen?
Ja. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Macht es einen Unterschied, ob ich in die Türkei fliege oder mit dem Auto einreise?
Nein, auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind wieder offen. Ausnahme: die Landgrenze zu Iran.
Besteht eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder auch auf Straßen in der Türkei?
In der Richtlinie vom 18. Juni forderte das Ministerium die lokalen Behörden im ganzen Land auf, Menschen ohne Maske bis zum 22. Juni nur mündlich zu verwarnen und ab dann mit der Einforderung einer Geldstrafe wegen möglicher Verstöße zu beginnen. Polizeibeamte informierten und warnten die Öffentlichkeit während der viertägigen Testphase und forderten Menschen auf, die Gesichtsmasken aufzusetzen. Wer gegen die Maskenpflicht in allen türkischen Provinzen verstößt, wird ab dem 22. Juni mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Lira (knapp 118 Euro) bestraft.
Derzeit haben 48 der 81 türkischen Provinzen vorgeschrieben, dass ihre Bewohner Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit tragen müssen. Diese Pflicht gilt, sobald sie sich außerhalb ihrer Häuser befinden. In 33 Provinzen gilt, dass die Menschen ihre Masken an öffentlichen Orten wie Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants, Cafés, Friseurläden und Friseursalons sowie ähnlichen Einrichtungen tragen müssen.
Gilt die strikte Maskenpflicht auch für Touristen in der Türkei?
Ja. Es gibt keine Ausnahmen. Auch Touristen können Geldstrafen erhalten, wenn sie sich nicht an die Maskenpflicht halten.
Nach der Einreise in der Türkei: Muss ich in Quarantäne?
NEIN! Bei der Einreise in die Türkei besteht keine Quarantäne-Pflicht. Wärmebildkameras messen die Temperatur der Touristen. In vielen Hotelanlagen und öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise in Flughäfen gibt es strenge Verhaltensregeln. Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu versicherte: „Von dem Moment an, in dem Sie ihre Reise starten, sind alle hygienischen Maßnahmen gegen das Coronavirus ergriffen, bis Sie zurückkehren.“ Dafür sei z.B. eigens ein Labor am neuen Istanbuler Flughafen eingerichtet worden.
Wo in der Türkei kann ich überall Urlaub machen? Haben die Hotelanlagen schon geöffnet?
Seit dem 11. Juni dürfen deutsche Touristen wieder in die Türkei einreisen. Hotels im Land haben größtenteils geöffnet. Sie müssen nach Vorgaben der türkischen Regierung konkrete „Hygiene-Anweisungen” befolgen. So sind nicht nur an Flughäfen, sondern auch an den Hoteleingängen Wärmebildkameras vorgesehen. Zimmer müssen nach der Abreise von Gästen mindestens 24 Stunden frei bleiben, bevor sie erneut belegt werden dürfen. Reisen innerhalb des Landes ist wieder möglich.
Wie sicher sind türkische Hotels?
In vielen Hotels müssen Sicherheitsabstände an Bars und Rezeption eingehalten werden, Wärmekameras messen die Temperatur der Gäste, Distanzregeln gibt es im Pool, in den Aufzügen und beim Essen. Der deutschen TÜV wurde beauftragt, türkische Hotels zu prüfen. Hotels, die sämtliche Hygiene-Bedingungen erfüllen, erhalten ein entsprechendes Zertifikat.
Für dieses TÜV-Zertifikat, das laut ZDF mit dem Tourismus- und Gesundheitsministerium abgestimmt wurde, muss eine Liste mit Regeln erfüllt werden, darunter Abstandsregeln im Restaurant, an der Rezeption, im Fitness- und Pool-Bereich. Die Desinfektion von Zimmern ist vorgeschrieben – ebenso wie sterile Einzelverpackungen von Handtüchern und Hygiene-Kits für jeden Gast.
Kann ich meinen Türkei-Urlaub wieder im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter in der Türkei buchen?
Grundsätzlich ist das möglich.
Türkei Reisen finden ab 20.06.20 statt. Jede einzelne Reise wird nochmals auf Ihre Durchführbarkeit geprüft.
Kann ich meine Verwandten in der Türkei besuchen?
Theoretisch steht dem nichts im Wege. Ist man einmal in der Türkei, kann man die dortigen Freiheiten im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen genießen. Aktuell gibt es keine weiteren Beschränkungen im Kontakt zu Familienangehörigen, es sei denn, ein erneuter Ausbruch wird bekannt. Dann kann seitens türkischer Behörden eine Quarantäne angeordnet werden. Je nach aktueller Situation, kann der Besuch von Verwandten in der Türkei zu einer Quarantäne führen. Sollte alles normal bleiben und keine Infektionskette ausgelöst werden, steht dem Besuch der Verwandtschaft nichts im Wege. Dennoch: ein gemäßigtes Besuchsverhalten sollte aktuell weiterhin unbedingt beibehalten werden. Sozialer Abstand sollte zum Schutz aller auch im Urlaub zwingend beachtet werden.
Gibt es derzeit Ausgangssperren?
Im April und Mai verhängte die türkische Regierung regelmäßig Ausgangssperren über das Wochenende. Aufgrund der aktuellen Situation mit erneut steigenden Zahlen, muss zu jeder Zeit damit gerechnet werden, dass erneute Ausgangssperren über ein Wochenende verhängt werden könnten. Es ist daher hilfreich, sich täglich zu informieren.
Aufgrund von landesweiten Schul- bzw. Universitätsprüfungen gelten aktuell allgemeine Ausgangssperren in allen Provinzen zu folgenden Daten: Samstag, den 27. Juni von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Sonntag, den 28. Juni von 9.30 – 18.30 Uhr. Für Menschen über 65 Jahre gilt darüber hinaus eine grundsätzliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Eine Reise zwischen Provinzen ist für sie nur mit Genehmigung möglich.
Muss ich in Quarantäne, wenn ich wieder zurück in Deutschland bin?
Einreisende aus der Türkei müssen damit rechnen, dass sie in Deutschland 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbringen müssen. Bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Genaue Regelungen dazu gibt es noch nicht. Durch sogenannte „Corona-Tests“ können Einreisende aus einem Risikogebiet nach Deutschland von der Quarantäneregelung ausgenommen werden. Das Robert-Koch Institut hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass Corona-Tests in der Türkei anerkannt werden. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in einem qualitätsgesicherten (akkreditierten) Labor (beispielsweise Akkreditierung nach ISO 15189, ISO/IEC 17025 oder Ernennung zum WHO- COVID-19-Referenzlabor) durchgeführt worden sein. Alternativ kann man sich auch nach der Einreise in Deutschland testen lassen.
Auswärtiges Amt: FAQ
Dr. Dursun Tan
Niedersächsische Staatskanzlei
Referat 32 (Migration und Teilhabe)
Tel.: (0511) 120-6818
Fax: (0511) 120-996818
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