Adil Yigit Deutschland will türkischen Erdogan-Kritiker ausweisen
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Auf einer Pressekonferenz von Kanzlerin Merkel und dem türkischen Präsidenten Erdogan forderte er auf seinem T-Shirt "Freiheit für Journalisten in der Türkei" - jetzt muss Adil Yigit Deutschland verlassen - nach 36 Jahren.
Adil Yigit auf der Pressekonferenz von Merkel und Erdogan
Der türkische Regierungskritiker und Journalist Adil Yigit wird Ende Januar aus Deutschland ausgewiesen. Er habe den Bescheid am Freitag bekommen, sagte Yigit (60).
Der Journalist führt die Entscheidung auf seine prominente Protestaktion während einer Pressekonferenz des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan und Kanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt Ende September zurück.
Damals trug der in Hamburg lebende Yigit ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift "Gazetecilere Özgürlük - Freiheit für Journalisten in der Türkei". Als es zu Unruhe kam, griffen deutsche Sicherheitskräfte ein und brachten Yigit aus dem Saal. Erdogan lächelte.
"Das hängt zusammen, anders kann es garnicht sein", sagte Yigit, der eigenen Angaben zufolge seit 36 Jahren in Deutschland lebt. Schon im vergangenen Jahr lag bereits einmal ein entsprechender Bescheid vor. Aber der Chef der Hamburger Ausländerbehörde habe ihm versprochen, man werde schon eine Lösung finden.
Frist bis 22. Januar
Nun werde nur einen Monat nach seiner Protestaktion im Kanzleramt die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, sagte Yigit. Er müsse jetzt bis 22. Januar 2019 das Land verlassen haben oder er werde abgeschoben.
Yigit gibt in Deutschland die regierungskritische Onlinezeitung "Avrupa Postasi" heraus. "Natürlich fürchte ich mich, wenn ich abgeschoben werde", sagte er. "In der Türkei werden Journalisten zum Schweigen gebracht."
Nach dem Putschversuch von 2016 hat die türkische Regierung Zehntausende angebliche Staatsfeinde, darunter Journalisten, Akademiker und Menschenrechtler, festnehmen lassen und viele Medienhäuser geschlossen oder auf Regierungslinie gebracht.
Zuerst hatte die "taz" über die Ausweisung berichtet. Yigit schreibt für die Zeitung als Kolumnist. In dem Artikel heißt es, als Gründe für die Ausweisung gebe die Behörde an, dass er nicht erwerbstätig sei und nicht bei seinen Kindern lebe.
brt/dpa